
Pflegegeld 2026: Höhe nach Pflegegrad und Auszahlung

Luisa Schneider
Pflegeberaterin
Pflegegeld ist das Geld, das die Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person auszahlt, wenn sie zu Hause von Angehörigen oder anderen vertrauten Personen gepflegt wird. Es soll den Aufwand der pflegenden Angehörigen anerkennen und der pflegebedürftigen Person ermöglichen, frei über die Hilfeleistung zu entscheiden. Dieser Ratgeber zeigt die Beträge 2026, erklärt Anspruch und Auszahlung und beantwortet die häufigsten Fragen rund um die Kombination mit anderen Leistungen.
Das Wichtigste in Kürze
Pflegegeld nach § 37 SGB XI gibt es ab Pflegegrad 2 — bei Pflegegrad 1 nicht. Beträge 2026: 347 € (PG2), 599 € (PG3), 800 € (PG4), 990 € (PG5). Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt und ist steuerfrei. Es ist nicht zweckgebunden — die pflegebedürftige Person entscheidet frei über die Verwendung. Voraussetzung: Pflege durch Angehörige oder Privatpersonen zu Hause, nicht durch einen ambulanten Pflegedienst (dafür gibt es Pflegesachleistungen).
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine Geldleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI. Es wird gezahlt, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause von Angehörigen, Nachbarn, Freunden oder einer 24-Stunden-Betreuungskraft gepflegt wird — also nicht durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst.
Mit Pflegesachleistungen verwechselt wird das Pflegegeld häufig. Der Unterschied ist klar:
| Pflegegeld | Pflegesachleistungen | |
|---|---|---|
| Wer pflegt? | Angehörige, Privatpersonen | Ambulanter Pflegedienst |
| Wer bekommt das Geld? | Pflegebedürftige Person | Direkt der Pflegedienst |
| Zweckgebunden? | Nein | Ja (Pflegeleistungen) |
| Höhe Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € |
| Höhe Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
Wenn beides kombiniert wird, spricht man von Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) — siehe unten.
Pflegegeld 2026: Höhe nach Pflegegrad
Die Beträge wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % angehoben (Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz, PUEG).
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Pro Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | — |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 4.164 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 7.188 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 9.600 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 11.880 € |
Pflegegrad 1 hat kein Pflegegeld. Der Anspruch beginnt erst ab Pflegegrad 2. Für Pflegegrad 1 stehen 131 € Entlastungsbetrag und Zuschüsse für Hausnotruf, Wohnungsanpassung und Pflegehilfsmittel zur Verfügung.
Wer bekommt das Pflegegeld ausgezahlt?
Pflegegeld wird immer an die pflegebedürftige Person selbst überwiesen — auch wenn sie es typischerweise an die Angehörigen weitergibt, die die Pflege leisten. Bei mehreren Pflegepersonen entscheidet die pflegebedürftige Person frei über die Aufteilung.
Wenn die pflegebedürftige Person nicht mehr geschäftsfähig ist (z. B. fortgeschrittene Demenz), läuft die Auszahlung über die bevollmächtigte Person oder die gesetzliche Betreuung. Eine Vorsorgevollmacht macht das einfacher.
Auszahlung: Wann kommt das Pflegegeld?
- Monatlich im Voraus zum Ersten des jeweiligen Monats
- Per Überweisung auf das angegebene Konto
- Pünktlich: Verzögerungen sind selten und werden meist durch Rückfragen der Pflegekasse ausgelöst (Wechsel der Pflegeperson, Krankenhausaufenthalt, Höherstufung)
Bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt wird das Pflegegeld die ersten vier Wochen weitergezahlt, danach pausiert es. Bei Verhinderungspflege (Urlaub der Angehörigen) läuft es bis zu 6 Wochen weiter, bei Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen halbiert.
Pflegegeld + Pflegesachleistungen kombinieren: Die Kombinationsleistung
Pflegegeld und Pflegesachleistungen schließen sich nicht aus. Wer beides braucht — etwa einen ambulanten Pflegedienst für die morgendliche Grundpflege und Angehörige für den Rest des Tages — kombiniert sie als Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI.
So funktioniert es:
- Sie melden bei der Pflegekasse, welchen Anteil der Pflegesachleistungen Sie ausschöpfen wollen (z. B. 60 %)
- Den verbleibenden Anteil bekommen Sie als anteiliges Pflegegeld — in unserem Beispiel 40 % vom regulären Pflegegeld
Rechenbeispiel Pflegegrad 3:
- Pflegegeld voll: 599 €
- Pflegesachleistungen voll: 1.497 €
- Sie nutzen 50 % der Sachleistungen (= 748,50 € beim Dienst) → bekommen zusätzlich 50 % des Pflegegelds = 299,50 € auf Ihr Konto
Die Verteilung kann alle 6 Monate angepasst werden, wenn sich die Pflegesituation ändert.
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Jetzt Pflegeberatung anfragenSteuer und Pflegegeld
Das Pflegegeld ist steuerfrei, solange es an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird (§ 3 Nr. 1a EStG). Geben Sie es weiter an Angehörige, ist es bei den Angehörigen ebenfalls steuerfrei, sofern sie eine sittliche Pflicht zur Pflege haben (typisch bei Eltern, Kindern, Ehepartnern).
Aber: Pflegende Angehörige, die das Pflegegeld erhalten, können in ihrer Steuererklärung unter Umständen den Pflegepauschbetrag geltend machen:
| Pflegegrad | Pflegepauschbetrag |
|---|---|
| 2 | 600 € |
| 3 | 1.100 € |
| 4 / 5 | 1.800 € |
Voraussetzung: unentgeltliche Pflege — wenn das gesamte Pflegegeld an Sie weitergegeben wird, gilt das in der Regel als unentgeltlich, weil es nicht als Lohn betrachtet wird.
Pflegegeld bei der 24-Stunden-Pflege
Pflegegeld wird auch dann gezahlt, wenn die häusliche Pflege durch eine 24-Stunden-Betreuungskraft geleistet wird, die nicht von einem Pflegedienst angestellt ist. Das ist bei den meisten 24-Stunden-Pflege-Modellen der Fall (Entsendemodell, Selbstständige, Direktanstellung).
Konkret heißt das: Sie können den vollen Pflegegeld-Betrag (Pflegegrad 4: 800 €) in die Finanzierung der 24-Stunden-Kraft einrechnen — zusätzlich zur Verhinderungspflege (1.685 €/Jahr) und steuerlichen Vorteilen.
Was darf ich mit dem Pflegegeld kaufen?
Alles, was die Pflege erleichtert. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden — keine Belege, keine Rechnungen für die Pflegekasse, keine Vorgaben. Die pflegebedürftige Person und die Angehörigen entscheiden frei. In der Praxis fließt das Pflegegeld typischerweise in:
- Anerkennung des Aufwands der pflegenden Angehörigen — als symbolische Vergütung
- Pflegeartikel und Hilfsmittel über das hinaus, was die Pflegekasse abdeckt
- Fahrtkosten zu Ärzten, Therapien, Tagespflege
- Ergänzende Stunden bei einem Pflegedienst ("Behandlungspflege" wie Wundversorgung, sofern nicht über die Krankenkasse gedeckt)
- Anteilige Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung
- Tagespflege oder Kurzzeitpflege als Eigenanteil
Pflichten: Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen — kostenfrei, durch eine zugelassene Pflegefachkraft. Häufigkeit:
| Pflegegrad | Beratungspflicht |
|---|---|
| 2 | halbjährlich |
| 3 | halbjährlich |
| 4 | vierteljährlich |
| 5 | vierteljährlich |
Wer die Beratung nicht wahrnimmt, riskiert eine Kürzung des Pflegegelds. In der Praxis prüfen die Pflegekassen das mit zeitlichem Vorlauf — sobald ein Termin überfällig ist, kommt eine Mahnung. Die Beratung dient der Qualitätssicherung und ist eine echte Hilfe; viele Angehörige nutzen sie für offene Fragen, neue Hilfsmittel-Anträge oder die Vorbereitung einer Höherstufung.
Häufige Fragen zum Pflegegeld
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 2026?
347 € pro Monat (§ 37 SGB XI), Stand 2026, unverändert seit der PUEG-Anhebung um 4,5 % zum 01.01.2025. Pro Jahr: 4.164 €. Auszahlung monatlich im Voraus, direkt an die pflegebedürftige Person.
Bekomme ich Pflegegeld bei Pflegegrad 1?
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen 131 € Entlastungsbetrag, 25,50 € Hausnotruf-Zuschuss, bis 4.180 € Wohnungsanpassung und 42 € Pflegehilfsmittel-Pauschale zur Verfügung.
Wird das Pflegegeld bei stationärer Pflege weitergezahlt?
Nein, sobald die Pflege vollstationär erfolgt, entfällt das Pflegegeld. Es greifen die Leistungen der vollstationären Pflege (z. B. 1.319 € bei Pflegegrad 3). Bei Krankenhausaufenthalt läuft das Pflegegeld die ersten 4 Wochen weiter.
Wie lange wird Pflegegeld bei Verhinderungspflege gezahlt?
Bei Verhinderungspflege (Angehörige sind im Urlaub oder krank) läuft das Pflegegeld bis zu 6 Wochen weiter, bei Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen halbiert.
Muss ich das Pflegegeld in der Steuer angeben?
Nein, wenn es an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und unentgeltlich an pflegende Angehörige weitergegeben wird, ist es bei beiden steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG). Pflegende Angehörige können zusätzlich den Pflegepauschbetrag (600 € bei PG2 bis 1.800 € bei PG4/5) in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Was passiert, wenn ich das Pflegegeld nicht für Pflege verwende?
Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden — es muss nicht für Pflege ausgegeben werden. Die Pflegekasse fordert keine Belege. Allerdings: Bei der verpflichtenden Pflegeberatung (alle 3–6 Monate je nach Pflegegrad) wird die Pflegesituation begutachtet. Wenn dabei auffällt, dass die Pflege gar nicht oder unzureichend stattfindet, kann die Pflegekasse Konsequenzen ziehen — bis hin zur Kürzung oder Streichung des Pflegegelds.
Kann ich Pflegegeld mit einer 24-Stunden-Pflegekraft kombinieren?
Ja. Solange die Betreuungskraft nicht bei einem zugelassenen Pflegedienst angestellt ist (Entsendemodell, Selbstständige, Direktanstellung beim Haushalt), gilt die Pflege als "häusliche Pflege durch eine Privatperson" — Pflegegeld wird voll gezahlt. Das ist bei der typischen 24-Stunden-Betreuung über osteuropäische Agenturen der Fall.
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