
Pflegegrad 2: Leistungen, Beträge und Voraussetzungen (Stand 2025)

Luisa Schneider
Pflegeberaterin
Pflegegrad 2 ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland und markiert den Punkt, an dem neben dem Entlastungsbetrag auch Pflegegeld und Pflegesachleistungen gezahlt werden. Dieser Ratgeber zeigt alle Beträge 2025, erklärt die Voraussetzungen und führt Sie durch den Antrag.
Das Wichtigste in Kürze
Pflegegrad 2 bekommt, wer in der Begutachtung zwischen 27 und unter 47,5 Punkten erreicht. Die Leistungen 2025: 347 € Pflegegeld oder 796 € Pflegesachleistungen monatlich, plus 125 € Entlastungsbetrag. Zusätzlich: Zuschüsse für Hausnotruf, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Wohnungsanpassung.
Was bedeutet Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Konkret: Die betroffene Person braucht in mehreren Bereichen des Alltags regelmäßige Unterstützung — beim Ankleiden, bei der Körperpflege, beim Einnehmen von Medikamenten oder bei der Mobilität.
Eingestuft wird nicht nach der Zahl der betroffenen Lebensbereiche, sondern nach einem Punktesystem. Der Medizinische Dienst bewertet sechs Module und vergibt gewichtete Punkte. Pflegegrad 2 wird erteilt bei 27 bis unter 47,5 Punkten. Die Details zu den Modulen stehen im Übersichtsartikel zu den fünf Pflegegraden.
Leistungen bei Pflegegrad 2 (Stand 2025)
Monatliche Beträge, wenn nicht anders angegeben:
| Leistung | Betrag 2025 |
|---|---|
| Pflegegeld (ambulant, § 37 SGB XI) | 347 € |
| Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) | 796 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | 125 € |
| Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) | 721 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2) | 42 € |
| Hausnotruf-Zuschuss (§ 40 SGB XI) | 25,50 € |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen je Maßnahme | 4.000 € |
| Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI, jährlich) | 1.854 € |
| Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI, jährlich) | 1.685 € |
| Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI) | 805 € |
| Wohngruppenzuschuss (§ 38a SGB XI) | 224 € |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen schließen sich nicht aus — sie können kombiniert werden (Kombinationsleistung): zum Beispiel 60 % Sachleistungen durch einen Pflegedienst plus 40 % Pflegegeld für die Angehörigen.
Wichtige Änderung ab 1. Juli 2025
Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst. Sie können das Budget flexibel zwischen beiden Leistungen aufteilen — bisher waren sie strikt getrennt. Die Tagesobergrenzen (8 Wochen Kurzzeitpflege, 42 Tage Verhinderungspflege) bleiben erhalten.
Voraussetzungen: Wie erreiche ich Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 setzt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) voraus — bei privat Versicherten durch die Medicproof GmbH. Die Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt. Bewertet werden sechs Module:
- Mobilität (10 %)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (gemeinsam mit Modul 3: 15 %)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (siehe Modul 2)
- Selbstversorgung (40 %)
- Bewältigung krankheits-/therapiebedingter Anforderungen (20 %)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
Die gewichtete Summe ergibt die Pflegegrad-Einstufung. Für Pflegegrad 2 sind 27 bis unter 47,5 Punkte nötig.
Tipp für den Begutachtungstermin: Führen Sie zwei Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch — wann, wie oft und bei welcher Tätigkeit gab es Unterstützungsbedarf? Angehörige sollten beim Termin dabei sein und ergänzen, was die betroffene Person selbst vielleicht nicht erwähnt (zum Beispiel nächtliche Unruhe oder Gedächtnislücken).
So beantragen Sie Pflegegrad 2
- Antrag stellen bei Ihrer Pflegekasse — formlos, telefonisch oder per Formular.
- Begutachtungstermin abwarten. Der MD meldet sich in der Regel innerhalb weniger Wochen.
- Pflegetagebuch führen und den Termin vorbereiten.
- Bescheid erhalten — die Pflegekasse entscheidet laut § 18 SGB XI innerhalb von 5 Wochen, bei Krankenhaus- oder Hospizaufenthalt sogar binnen 1 Woche. Bei Fristüberschreitung: 70 € Sanktion pro angefangener Woche an die versicherte Person.
- Widerspruch möglich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 SGG) — nicht 30 Werktage, wie man oft liest.
Pflegeberatung in Ihrer Nähe
Ein Pflegestützpunkt oder eine Pflegeberatung begleitet Sie beim Antrag, beim Pflegetagebuch und gegebenenfalls beim Widerspruch — kostenlos und unabhängig.
Pflegeberatung anfragenWiderspruch bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad
Rund jeder dritte Widerspruch ist erfolgreich. So gehen Sie vor:
- Frist einhalten: 1 Monat ab Bekanntgabe (3 Monate, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist).
- Gutachten anfordern. Die Pflegekasse muss Ihnen das MD-Gutachten auf Anfrage zusenden.
- Punktvergabe prüfen. Wo wurden Einschränkungen nicht erfasst? Oft übersehen: nächtliche Unruhe, kognitive Lücken, fehlende Krankheitseinsicht.
- Begleitung holen — Pflegestützpunkte, Sozialverband (VdK, SoVD) oder eine unabhängige Pflegeberatung helfen beim Widerspruch. Klage beim Sozialgericht ist kostenfrei.
Was kann ich mit 347 € Pflegegeld wirklich machen?
Das Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Es ist nicht zweckgebunden — Sie können frei entscheiden, wofür Sie es verwenden. Realistisch decken 347 € die Pflege nicht vollständig, sie sollen aber den Aufwand der Angehörigen anerkennen und zu Hilfsleistungen ermutigen (Pflegeartikel, kleine Entlastungen, Fahrtkosten).
Alternativ können Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen — dann rechnet die Pflegekasse bis zu 796 € an Pflegesachleistungen direkt mit dem Dienst ab. Oder Sie kombinieren beides als Kombinationsleistung.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 2
Gibt es Pflegegeld ab Pflegegrad 1?
Nein. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 hat „nur" den Entlastungsbetrag (125 €/Monat) plus die Zuschüsse für Hausnotruf, Wohnungsanpassung und Pflegehilfsmittel.
Wird das Pflegegeld auch bei stationärer Pflege gezahlt?
Nein. Sobald die Pflege stationär erfolgt, entfällt das Pflegegeld und es greifen die Leistungen der vollstationären Pflege (bei Pflegegrad 2: 805 €/Monat). Bei Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld in den ersten 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
Kann Pflegegrad 2 rückwirkend gelten?
Ja. Der Pflegegrad gilt ab dem Monat der Antragstellung, auch wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet. Deshalb: Antrag nicht aufschieben, sobald der Bedarf absehbar ist.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und Pflegestufe 1?
Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr. Wer 2016 Pflegestufe 1 hatte, wurde automatisch in Pflegegrad 2 überführt (bei eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegegrad 3). Umgangssprachlich wird „Pflegestufe" leider noch verwendet — gemeint ist dasselbe wie „Pflegegrad".
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