
Von Luisa Schneider, Pflegeberaterin
Stand 2026 · Geprüft von Pflegeberaterin Luisa Schneider
Was sind Pflegeartikel?
Pflegeartikel — im Gesetz „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch" genannt — sind alle Einmal- und Verbrauchsprodukte, die in der häuslichen Pflege regelmäßig anfallen: Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Hand-Desinfektion, Schutzschürzen, ggf. Inkontinenzprodukte.
Die Pflegekasse erstattet diese Artikel pauschal mit 42 € pro Monat (Stand 2026, ab Pflegegrad 1). Praktisch wickeln spezialisierte Anbieter wie Pflegebox.de, Curabox oder Sanvitas die Erstattung ab — Sie wählen die Inhalte aus, die Box wird monatlich geliefert, die Pflegekasse zahlt direkt an den Anbieter.
Das Wichtigste in Kürze
Die Pflegehilfsmittelpauschale beträgt 42 €/Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI, Stand 2026, ab Pflegegrad 1). Sie deckt Verbrauchs-Pflegehilfsmittel: Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Hand-Desinfektion, Schutzschürzen. Abwicklung über sogenannte „Pflegeboxen" — Anbieter rechnet direkt mit Pflegekasse ab, Sie zahlen nichts. Inhalt frei kombinierbar, monatlich kündbar. Voraussetzung: Pflegegrad 1+ und häusliche Pflege.
Was ist in einer Pflegebox?
Die meisten Anbieter füllen die 42 €-Pauschale mit fünf Standard-Komponenten. Welche Mengen sinnvoll sind, hängt vom Pflegealltag ab — bei Inkontinenz oder Hautschutz mehr Bettschutzeinlagen, bei intensiver Hygiene mehr Mundschutz.
| Komponente | typische Menge / Monat | Verwendung |
|---|---|---|
| Bettschutzeinlagen | 50–100 Stück | Schutz der Matratze, Inkontinenz, Pflege |
| Einmalhandschuhe | 200–400 Paar | Hygiene-Pflege, Hautschutz für Pflegende |
| Mundschutz / OP-Maske | 50–100 Stück | Hygiene, Erkältungs-Saison, Atemwegsinfekte |
| Hand-Desinfektion | 1–2 Liter | Vor und nach jedem Pflegekontakt |
| Schutzschürzen | 50 Stück | Bei Mahlzeiten, Wäschewechsel, Wundversorgung |
Vorteile der Pflegebox
Die Pflegebox-Lösung kombiniert die Pflegekassen-Pauschale mit der Bequemlichkeit einer monatlichen Lieferung nach Hause:
Keine Kosten — Pflegekasse zahlt direkt
Der Anbieter rechnet die 42 € direkt mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts und müssen keine Quittungen einreichen.
Frei kombinierbar nach Bedarf
Sie wählen die Artikel selbst aus dem Anbieter-Sortiment — z. B. mehr Bettschutzeinlagen bei Inkontinenz oder mehr Mundschutz bei Atemwegsinfekten.
Monatliche Lieferung nach Hause
Keine Apothekenwege, keine Wartezeiten — die Box kommt einmal pro Monat per Post. Bei längerem Bedarf auch quartalsweise oder halbjährlich kombinierbar.
Monatlich kündbar
Bei Heimaufenthalt oder Wegfall der häuslichen Pflege jederzeit kündbar — keine Mindestlaufzeit, keine Vertragsbindung.
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Pflegehilfsmittel: 42 €-Pflegebox kostenlos beantragen (Stand 2026)
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Die 42-€-Pauschale der Pflegekasse im Detail
Die Pflegehilfsmittel-Pauschale ist eine der unterschätztesten Leistungen der Pflegeversicherung — viele Familien wissen nicht, dass sie unabhängig vom Pflegegeld ausgezahlt wird. Stand 2026:
| Leistung | Höhe |
|---|---|
| Monatliche Pauschale Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) | 42 € / Monat |
| Voraussetzung Pflegegrad | ab Pflegegrad 1 |
| Voraussetzung Pflegesetting | häusliche Pflege (NICHT Heim) |
| Erstattung | Anbieter direkt mit Pflegekasse |
| Kombinierbar mit Pflegegeld | Ja — getrennter Topf |
| Kombinierbar mit Inkontinenzprodukten der Krankenkasse | Ja — getrennte Verordnungen |
So läuft die Vermittlung über Seniorenrat
- 1
Anfrage stellen
Pflegegrad und Bedarf (Inkontinenz, Hautschutz, Hygiene) — kostenlos und unverbindlich.
- 2
Passende Angebote erhalten
Geprüfte Pflegebox-Anbieter senden Ihnen Komponenten-Listen — die 42 €/Monat werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, Sie zahlen nichts.
- 3
Vergleichen und entscheiden
Sie wählen die für Ihren Pflegealltag passende Box — frei kombinierbar, monatlich kündbar, Lieferung per Post.
Worauf Sie beim Pflegebox-Anbieter achten sollten
Sechs Punkte trennen seriöse von unseriösen Anbietern — die wichtigsten kosten nichts, ersparen aber Ärger:
- 1
Pflegegrad-Bewilligung vorlegen
Anspruch auf die 42 €-Pauschale entsteht erst mit anerkanntem Pflegegrad. Anbieter rechnet rückwirkend ab Bewilligungsmonat ab — wer früher bestellt, zahlt selbst.
- 2
Anbieter ohne Mindestlaufzeit
Bei Heimaufenthalt oder Tod muss der Vertrag schnell endbar sein. Idealerweise monatlich kündbar — Mindestlaufzeiten von 12 Monaten sind ein Warnsignal.
- 3
Inhalte frei kombinierbar
Je nach Pflegealltag ändert sich der Bedarf. Anbieter sollte monatlich anpassbare Komponenten-Listen anbieten — feste „Pakete" ohne Wahlfreiheit verschenken Geld.
- 4
Lieferung pünktlich (kein Vorrat)
Verbrauchsmittel sollen monatlich frisch kommen — kein 6-Monats-Vorrat, der dann ausläuft oder bei Heim-Umzug nutzlos im Keller liegt.
- 5
Bei Heimaufenthalt: Vertrag aktiv kündigen
Anspruch endet mit Heimumzug zum Monatsende. Anbieter rechnet sonst weiter mit Pflegekasse ab — kurze E-Mail an den Anbieter genügt.
- 6
Inkontinenzprodukte separat über Krankenkasse
Größere Inkontinenz-Mengen werden NICHT über die 42 €-Pauschale abgerechnet, sondern über die Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung — separates Antragsverfahren.
Häufige Fragen zur Pflegebox
Wer hat Anspruch auf die 42-€-Pauschale?
Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, die zu Hause oder bei Angehörigen gepflegt wird. Heimbewohner haben KEINEN Anspruch, da die Pflegehilfsmittel dort über die Heimleistungen abgerechnet werden. Auch Pflegebedürftige in betreutem Wohnen oder Senioren-WGs haben Anspruch.
Was ist in einer Pflegebox typischerweise enthalten?
Standard-Inhalte: Bettschutzeinlagen (50–100 Stück), Einmalhandschuhe (200–400 Stück), Mundschutz (50–100 Stück), Hand-Desinfektion (1–2 Liter), Schutzschürzen (50 Stück). Bei Bedarf erweiterbar um Inkontinenz-Vorlagen, Fingerlinge oder Bett-Schutzunterlagen für Spezialbetten.
Brauche ich ein ärztliches Rezept?
Nein — die 42 €-Pauschale wird OHNE Rezept ausgezahlt. Voraussetzung ist nur ein anerkannter Pflegegrad. Anders bei Inkontinenzprodukten in größerer Menge: Die werden über ärztliche Verordnung an die KRANKENKASSE abgerechnet (separater Topf).
Kann ich den Anbieter wechseln?
Ja, jederzeit zum Monatswechsel. Die meisten Anbieter haben keine Mindestlaufzeit — kündigen Sie zum Ende des laufenden Monats und beginnen Sie beim neuen Anbieter zum Folgemonat. Die Pflegekasse zahlt jeweils an den aktuellen Anbieter.
Was passiert bei Heimaufenthalt oder Tod?
Mit Heimumzug oder Tod entfällt der Anspruch zum Monatsende. Wichtig: Pflegebox-Vertrag aktiv kündigen — die Anbieter rechnen sonst weiter mit der Pflegekasse ab und es entstehen Probleme bei der Schlussabrechnung. Eine kurze E-Mail an den Anbieter genügt.
Pflegebox-Anbieter unverbindlich vergleichen
Wir senden Ihnen Komponenten-Listen geprüfter Pflegebox-Anbieter — vollständig über die Pflegekasse abgerechnet, ohne Eigenanteil.
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