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Pflegegrad 4: Leistungen und Antrag der Pflegekasse

Pflegegrad 4: Leistungen, Beträge und Voraussetzungen (Stand 2026)

Luisa Schneider

Luisa Schneider

Pflegeberaterin

Pflegegrad 4 ist die zweithöchste Stufe der fünf Pflegegrade. Er wird vergeben bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit — die betroffene Person ist im Alltag dauerhaft auf umfangreiche Hilfe angewiesen. Dieser Ratgeber zeigt alle Beträge 2026, erklärt die Voraussetzungen und führt Sie durch den Antrag und gegebenenfalls die Höherstufung.

Das Wichtigste in Kürze

Pflegegrad 4 bekommt, wer in der Begutachtung 70 bis unter 90 Punkte erreicht. Die Leistungen 2026: 800 € Pflegegeld oder 1.859 € Pflegesachleistungen monatlich, plus 131 € Entlastungsbetrag. Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse 1.855 € pro Monat. Hinzu kommen 1.685 € Verhinderungspflege, 1.854 € Kurzzeitpflege (ab 01.07.2025 als 3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag) sowie alle Wohnumfeld- und Hilfsmittelzuschüsse.

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 beschreibt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. In der Praxis: Die betroffene Person braucht in praktisch allen Alltagsbereichen umfangreiche Unterstützung — bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilität, beim Essen, oft auch bei der Kommunikation. Selbstständige Alltagsführung ist nicht mehr möglich.

Eingestuft wird über ein Punktesystem. Der Medizinische Dienst (MD) — bei privat Versicherten: Medicproof — bewertet sechs Module und vergibt gewichtete Punkte. Pflegegrad 4 wird erteilt bei 70 bis unter 90 Punkten. Eine ausführliche Erläuterung der sechs Module steht im Übersichtsartikel zu den fünf Pflegegraden.

Wichtige Abgrenzung zu Pflegegrad 5: Pflegegrad 5 setzt mindestens 90 Punkte voraus oder eine besondere Bedarfskonstellation (z. B. dauerhaft fehlende Greiffunktion beider Hände kombiniert mit fehlender Gehfähigkeit). Wer schwer pflegebedürftig ist, aber unter 90 Punkten bleibt und keine besondere Konstellation hat, landet in Pflegegrad 4 — und das ist die Mehrheit der schwer Pflegebedürftigen.

Leistungen bei Pflegegrad 4 (Stand 2026)

Monatliche Beträge, wenn nicht anders angegeben:

Leistung Betrag 2026
Pflegegeld (ambulant, § 37 SGB XI) 800 €
Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) 1.859 €
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) 131 €
Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) 1.685 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2) 42 €
Hausnotruf-Zuschuss (§ 40 SGB XI) 25,50 €
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen je Maßnahme 4.180 €
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI, jährlich) 1.854 €
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI, jährlich) 1.685 €
Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI) 1.855 €
Wohngruppenzuschuss (§ 38a SGB XI) 224 €

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind kombinierbar als sogenannte Kombinationsleistung — etwa wenn ein ambulanter Pflegedienst die Grundpflege übernimmt und Angehörige zusätzliche Aufgaben leisten. Das Pflegegeld wird dann anteilig gezahlt.

Gemeinsamer Jahresbetrag KZP + VHP (seit 1. Juli 2025)

Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurden zum 1. Juli 2025 zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst — frei aufteilbar zwischen beiden Leistungen. Die Tagesobergrenzen (8 Wochen Kurzzeitpflege, 42 Tage Verhinderungspflege) bleiben erhalten. Neu ab 01.01.2026 (Pflegekompetenzgesetz): Die Kostenerstattung für Verhinderungspflege ist nur noch für das laufende und das vorhergehende Kalenderjahr möglich.

Voraussetzungen: Wie erreiche ich Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 setzt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst voraus. Der MD bewertet sechs Module, gewichtet sie und ermittelt eine Gesamtpunktzahl:

  1. Mobilität (10 %)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (gemeinsam mit Modul 3: 15 %)
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (siehe Modul 2)
  4. Selbstversorgung (40 %)
  5. Bewältigung krankheits-/therapiebedingter Anforderungen (20 %)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

Für Pflegegrad 4 sind 70 bis unter 90 Punkte nötig. Typische Konstellationen:

  • Fortgeschrittene Demenz mit weitgehendem Verlust der Orientierung, ständiger Aufsichtspflicht und nächtlicher Unruhe
  • Schwere Schlaganfallfolgen mit beidseitigen Lähmungen oder kompletter Bettlägerigkeit
  • Fortgeschrittenes Parkinson-Stadium (Stadium 4 Hoehn-Yahr) mit massiven Bewegungs- und Schluckproblemen
  • Fortgeschrittene COPD oder Herzinsuffizienz mit dauerhaftem Sauerstoffbedarf
  • Multimorbidität mit Bettlägerigkeit und Unterstützungsbedarf in fast allen Modulen

Tipp für den Begutachtungstermin: Führen Sie zwei Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch. Bei Pflegegrad 4 ist es besonders wichtig, Module 4 (Selbstversorgung) und 5 (Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen) im Detail zu dokumentieren — wie viele Hilfestellungen pro Tag für Waschen, Anziehen, Toilette, Essen? Wie häufig Medikamentengabe, Wundversorgung, Inhalation? Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenfrei und sollte vor der Begutachtung in Anspruch genommen werden.

So beantragen Sie Pflegegrad 4

  1. Antrag stellen bei Ihrer Pflegekasse — formlos, telefonisch oder per Formular. Der Antrag wirkt rückwirkend ab dem Antragsmonat.
  2. Begutachtungstermin abwarten. Der MD meldet sich in der Regel innerhalb weniger Wochen.
  3. Pflegetagebuch führen und den Termin vorbereiten.
  4. Bescheid erhalten — die Pflegekasse entscheidet laut § 18 SGB XI innerhalb von 5 Wochen, bei Krankenhaus- oder Hospizaufenthalt sogar binnen 1 Woche. Bei Fristüberschreitung: 70 € Sanktion pro angefangener Woche an die versicherte Person.
  5. Widerspruch möglich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 SGG).

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Höherstufung von Pflegegrad 3 auf Pflegegrad 4

Eine Höherstufung ist sinnvoll, wenn der Pflegebedarf deutlich gestiegen ist und die Zusatzleistungen den Aufwand des Antrags rechtfertigen. Bei Pflegegrad 4 steigt das Pflegegeld um 201 € und die Pflegesachleistungen um 362 € pro Monat im Vergleich zu Pflegegrad 3 — über das Jahr also rund 2.400 € mehr Pflegegeld oder 4.300 € mehr Sachleistungen.

Häufige Anlässe für eine Höherstufung von Pflegegrad 3 auf 4:

  • Bettlägerigkeit nach Sturz, Schlaganfall oder Hüftfraktur
  • Demenz hat sich deutlich verschlechtert — keine Orientierung mehr, ständige Aufsicht nötig
  • Inkontinenz ist hinzugekommen
  • Schluckstörungen mit Risiko der Aspirationspneumonie
  • Pflegebedürftige kann Wohnung nicht mehr verlassen

Der Ablauf ist identisch zum Erstantrag: Antrag bei der Pflegekasse, neue Begutachtung durch den MD, neuer Bescheid. Der erhöhte Betrag wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt — nicht erst nach der Begutachtung.

Widerspruch bei zu niedrigem Pflegegrad

Rund jeder dritte Widerspruch ist erfolgreich. So gehen Sie vor:

  • Frist einhalten: 1 Monat ab Bekanntgabe (3 Monate, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist).
  • Gutachten anfordern. Die Pflegekasse muss Ihnen das MD-Gutachten auf Anfrage zusenden.
  • Punktvergabe prüfen. Wo wurden Einschränkungen nicht erfasst? Bei Pflegegrad-4-Anträgen häufig zu niedrig bewertet: nächtliche Unruhe, Module 4 (Selbstversorgung) bei Demenzkranken, Modul 5 (Medikation/Wundversorgung).
  • Begleitung holen — Pflegestützpunkte, Sozialverband (VdK, SoVD) oder eine unabhängige Pflegeberatung helfen beim Widerspruch. Die Klage beim Sozialgericht ist kostenfrei.

Was lässt sich mit Pflegegrad 4 finanzieren?

Bei Pflegegrad 4 wird die rein häusliche Pflege durch Angehörige oft zur Belastungsgrenze. Die Leistungen reichen aber, um eine professionelle Versorgung mitzufinanzieren:

  • Ambulanter Pflegedienst täglich für Grundpflege und medizinische Versorgung — über die 1.859 € Pflegesachleistungen plus die 131 € Entlastungsbetrag
  • 24-Stunden-Betreuung zu Hause — die Kosten von 2.000–3.500 € lassen sich mit dem Pflegegeld (800 €), Verhinderungspflege (1.685 €/Jahr → 140 €/Monat) und der Steuer-Entlastung deutlich reduzieren
  • Tagespflege an mehreren Tagen pro Woche — die Pflegekasse zahlt bis zu 1.685 €/Monat zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
  • Vollstationäre Pflege — die Pflegekasse übernimmt 1.855 €/Monat, der Eigenanteil hängt vom Heim und der Verweildauer ab (mit Leistungszuschlägen § 43c SGB XI)

Häufige Fragen zu Pflegegrad 4

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 2026?

800 € pro Monat (§ 37 SGB XI) — Stand 2026, unverändert seit der PUEG-Anhebung um 4,5 % zum 01.01.2025. Pflegesachleistungen: 1.859 € pro Monat.

Was ist der Unterschied zu Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 setzt mindestens 90 Punkte in der Begutachtung voraus oder eine besondere Bedarfskonstellation (z. B. dauerhaft fehlende Greiffunktion beider Hände in Kombination mit fehlender Gehfähigkeit). Pflegegrad 4 reicht von 70 bis unter 90 Punkten. Inhaltlich liegen beide bei "schwerster Beeinträchtigung" — Pflegegrad 5 bedeutet zusätzlich besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Wird das Pflegegeld bei stationärer Pflege weitergezahlt?

Nein. Sobald die Pflege vollstationär erfolgt, entfällt das Pflegegeld und es greifen die Leistungen der vollstationären Pflege (bei Pflegegrad 4: 1.855 €/Monat). Bei Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld in den ersten 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt. Bei Verhinderungspflege (z. B. wenn Angehörige in Urlaub gehen) sogar voll für bis zu 6 Wochen.

Lohnt sich eine 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 4?

In vielen Fällen ja. Bei Pflegegrad 4 ist der Pflegebedarf so hoch, dass die Versorgung allein durch berufstätige Angehörige praktisch nicht mehr leistbar ist. Eine 24-Stunden-Betreuung kostet 2.000–3.500 € im Monat — durch Pflegegeld, Verhinderungspflege und Steuervorteile lässt sich der Eigenanteil typischerweise auf 700–1.500 € reduzieren. Im Vergleich zum Heim (Eigenanteil meist 2.500–3.000 €) ist das oft die wirtschaftlich attraktivere und für die betroffene Person würdevollere Lösung.

Bekommt man bei Pflegegrad 4 mehr Wohnungsanpassung als bei niedrigeren Pflegegraden?

Nein. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen liegt bei bis zu 4.180 € pro Maßnahme und ist für alle Pflegegrade 1–5 identisch. Allerdings: Mehrere Maßnahmen sind möglich, und bei wesentlichen Veränderungen der Pflegesituation ist eine Wiederholung des Antrags zulässig.

Wann lohnt sich der Wechsel von ambulant zu stationär?

Es gibt keine feste Regel — das hängt vom Pflegealltag ab. Anhaltspunkte: ständige nächtliche Aufsicht, Sturzrisiko trotz Hilfsmitteln, Schluckstörungen mit Aspirationsrisiko, Demenz mit Weglauftendenz, oder die Pflegenden Angehörigen sind körperlich/psychisch am Limit. Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und ein offenes Gespräch mit dem Hausarzt helfen bei der Entscheidung. Auch eine Probezeit in der Kurzzeitpflege (1.854 € im Jahr) lässt sich nutzen, um eine stationäre Versorgung kennenzulernen, bevor man sich endgültig festlegt.

Kann das Pflegegeld auch an mehrere Personen ausgezahlt werden?

Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Diese kann es frei an die Personen weitergeben, die sie pflegen — typischerweise einen Ehepartner und ein erwachsenes Kind, manchmal mehrere Geschwister im Wechsel. Die Pflegekasse macht keine Vorgaben zur Verteilung.

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