
24-Stunden-Pflege: Kosten und Zuschüsse 2026

Luisa Schneider
Pflegeberaterin
Das Wichtigste in Kürze
Die 24-Stunden-Pflege kostet je nach Modell zwischen 1.300 € (Entsendemodell) und 3.500 € (selbstständige Anstellung) pro Monat. Pflegegeld (347–990 €), Verhinderungspflege (1.685 €), Entlastungsbetrag (131 €) und der haushaltsnahe Steuerbonus (bis 4.000 €/Jahr) senken den Eigenanteil — im Rechenbeispiel auf rund 738 € monatlich. Ab 1. Juli 2025 wird Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen Jahresbudget von 3.539 € zusammengelegt.
Was bedeutet 24-Stunden-Pflege?
Betreuungskräfte aus Osteuropa leben im Haus oder der Wohnung der pflegebedürftigen Person und helfen bei alltäglichen Verrichtungen wie der Körperhygiene, unterstützen im Haushalt und bieten persönliche Betreuung. Obwohl die Bezeichnung "24-Stunden" verwendet wird, arbeiten diese Betreuungskräfte in der Regel nur 40-60 Stunden pro Woche.
Eine 24-Stunden-Pflege ermöglicht es dem Pflegebedürftigen, in seiner vertrauten Umgebung zu bleiben und dennoch notwendige Betreuung zu erhalten. Dies ist besonders vorteilhaft für Menschen mit Demenz oder anderen Erkrankungen, die kontinuierliche Betreuung erfordern.
Vorteile und Herausforderungen der 24-Stunden-Betreuung
Vorteile:
- Pflege findet im vertrauten Zuhause statt
- Gibt Gefühl von Sicherheit und Wohlbefinden
- Entlastet Angehörige
- Ermöglicht maßgeschneiderte Unterstützung
Herausforderungen:
- Häufiger Wechsel der Betreuungskräfte
- Sprachbarrieren können die Kommunikation erschweren
- Betreuungskräfte sind in der Regel keine Pflegefachkräfte
- Hohe Kosten
- Geeigneter Wohnraum muss vorhanden sein
Was leistet eine 24-Stunden-Pflegekraft?
Die Aufgaben umfassen:
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkaufen und Kochen
- Grundpflege wie Körperhygiene und Toilettengang
- Aktivierende Pflege zur Motivation und Beschäftigung
- Soziale Unterstützung und Begleitung
- Gesprächspartnerschaft und gemeinsame Aktivitäten
Kosten der 24-Stunden-Pflege im Überblick
| Anstellungsmodell | Kosten pro Monat |
|---|---|
| Entsendemodell | ab ca. 1.300 Euro |
| Anstellung einer selbstständigen Person (Gewerbetreibende) | ca. 2.500 – 3.500 Euro |
| Anstellung als Arbeitgeber | ab ca. 3.000 Euro |
Die Kosten variieren abhängig von den geforderten Sprachkenntnissen:
| Deutschkenntnisse | Kosten pro Monat |
|---|---|
| Geringe Deutschkenntnisse | ab ca. 1.300 Euro |
| Mittlere Deutschkenntnisse | ab ca. 1.500 Euro |
| Gute Deutschkenntnisse | ab ca. 1.700 Euro |
Rechenbeispiel: Monatliche Kosten einer 24-Stunden-Betreuung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Betreuungskraft mit geringen Deutschkenntnissen | 1.300 Euro |
| Vermittlungskosten der Agentur | 100 Euro |
| Fahrtkosten An- und Abreise | ca. 100 Euro |
| Pflegegeld Pflegegrad 2 (Stand 2026) | – 347 Euro |
| Verhinderungspflege (1/12 von 1.685 €) | – 140 Euro |
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | – 125 Euro |
| mögliche Steuerersparnis | – 150 Euro |
| Eigenanteil (Rechenbeispiel) | ca. 738 Euro |
Ab 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengelegt. Je nach Aufteilung lässt sich der Eigenanteil weiter senken.
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Welche Zuschüsse gibt es bei einer 24-Stunden-Pflege?
Es gibt verschiedene finanzielle Hilfen (Stand 2026):
- Pflegegeld (§ 37 SGB XI): Monatliche Leistung der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 — 347 € / 599 € / 800 € / 990 € je nach Pflegegrad.
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Bis zu 42 Tage im Jahr, bei entlasteten Angehörigen — 1.685 € Leistungshöhe 2026.
- Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI): Bis zu 8 Wochen im Jahr, 1.854 € Leistungshöhe 2026.
- Gemeinsamer Jahresbetrag ab 01.07.2025: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem flexiblen Budget von 3.539 € zusammengelegt.
- Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 € pro Monat für PG 1–5. Zweckgebunden für anerkannte Entlastungsangebote nach Landesrecht.
- Steuerersparnis: Siehe Abschnitt „Pflegepauschbetrag" unten; zusätzlich haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) bis zu 4.000 €/Jahr möglich.
Die genaue Höhe und Kombinationsmöglichkeit der Zuschüsse hängt von der individuellen Situation ab. Details erklärt unser Überblicksartikel zu den Pflegegraden.
Steuererleichterung mit Pflegepauschbetrag
Privatpersonen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen unentgeltlich pflegen, können von Steuervorteilen durch den Pflegepauschbetrag profitieren. Dieser gilt pro zu pflegende Person.
Seit 2021 gelten folgende Beträge:
| Pflegegrad | alter Pauschbetrag | neuer Pauschbetrag |
|---|---|---|
| 1 | − | − |
| 2 | − | 600 € |
| 3 | − | 1.100 € |
| 4 | 924 € | 1.800 € |
| 5 | 924 € | 1.800 € |
Der Pflegepauschbetrag wird in der Steuererklärung unter der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" angegeben.
Kosten einer 24-Stunden-Pflege im Vergleich zum Pflegeheim
Altersheime:
- Bietet rund um die Uhr Betreuung und Pflege
- Kann Menschen mit komplexen Bedürfnissen versorgen
- Kann sozial isolierend sein
- Der Eigenanteil liegt je nach Region und Pflegeheim typischerweise zwischen 2.500 € und 3.000 € monatlich — Zimmer, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Die Pflegekasse übernimmt zusätzlich den pflegebedingten Eigenanteil je nach Pflegegrad (805–2.096 € Stand 2026)
24-Stunden-Pflege:
- Ermöglicht es Menschen, in ihrem eigenen Zuhause zu leben
- Kann individueller auf die Bedürfnisse der Person zugeschnitten werden
- Erfordert die Organisation und Bezahlung der Pflegekräfte
- Kann rund um die Uhr Betreuung bieten
- Liegt bei etwa 1.300 Euro pro Monat, jedoch fallen zusätzliche Kosten an
Entscheidungshilfe:
Bei der Entscheidung sollten folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Bedürfnisse der Person: Welche Art von Pflege und Betreuung ist notwendig?
- Finanzielle Situation: Kann sich die Person die Kosten leisten?
- Persönliche Vorlieben: Möchte die Person in ihrem Zuhause oder in einem Altersheim leben?
- Familiäre Unterstützung: Steht ein familiäres Unterstützungsnetzwerk zur Verfügung?
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Häufige Fragen
Was kostet eine 24-Stunden-Pflege im Monat 2026?
Im Entsendemodell (Betreuungskraft aus Osteuropa über eine Agentur) ab 1.300 € im Monat. Die Anstellung einer selbstständigen Betreuungskraft liegt bei 2.500–3.500 €, die direkte Anstellung als Arbeitgeber bei ab 3.000 €. Hinzu kommen Sprachzulagen (gute Deutschkenntnisse: ab 1.700 €), Vermittlungs- und Reisekosten.
Wie hoch ist der Eigenanteil nach Pflegekassen-Zuschüssen?
Bei Pflegegrad 2 und Entsendemodell zeigt unser Rechenbeispiel einen Eigenanteil von rund 738 € im Monat — nach Abzug von Pflegegeld (347 €), anteiliger Verhinderungspflege (140 €), Entlastungsbetrag (131 €) und Steuerersparnis (150 €). Bei höheren Pflegegraden sinkt der Eigenanteil weiter.
Welche Steuervorteile gibt es?
Pflegende Angehörige nutzen den Pflegepauschbetrag (600 € bei PG 2, 1.100 € bei PG 3, 1.800 € bei PG 4 und 5). Zusätzlich lassen sich Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG mit bis zu 4.000 € pro Jahr absetzen — 20 % von maximal 20.000 € Ausgaben.
Was ändert sich am 1. Juli 2025 bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Beide Leistungen werden zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengelegt. Sie können das Budget frei zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilen — die starre Trennung in 1.685 € und 1.854 € entfällt.
Lohnt sich die 24-Stunden-Pflege im Vergleich zum Pflegeheim?
Der Eigenanteil in einem deutschen Pflegeheim liegt 2026 typischerweise zwischen 2.500 und 3.000 € pro Monat (Zimmer, Verpflegung und Investitionskosten). Eine 24-Stunden-Betreuung kostet im Entsendemodell etwa die Hälfte, ermöglicht aber das Verbleiben in der eigenen Wohnung. Bei sehr hohem medizinischem Pflegebedarf kann ein Heim trotzdem die richtige Wahl sein.
Was ist die A1-Bescheinigung — und warum ist sie wichtig?
Die A1-Bescheinigung belegt, dass die entsandte Betreuungskraft im Heimatland sozialversichert ist und Steuern dort korrekt abgeführt werden. Sie ist Pflicht im Entsendemodell und schützt Sie vor dem Vorwurf der Schwarzarbeit. Seriöse Agenturen legen die A1 unaufgefordert vor.
Tipps zur seriösen Auswahl einer 24-Stunden-Betreuung
Anhaltspunkte für seriöse Betreuung:
- Überprüfung der Legalität der Vermittlung durch die A1-Bescheinigung, welche bestätigt, dass Steuern und Sozialabgaben im Heimatland korrekt abgeführt werden.
- Kontakt mit Selbsthilfegruppen und Verbänden, die bei der Suche nach seriösen Vermittlungsagenturen helfen können.
- Überprüfung der Unternehmensform des Vermittlungsunternehmens; deutsche Gesellschaftsformen unterliegen deutschem Recht und müssen sich an deutsche Gesetze halten.
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