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Übersicht der fünf Pflegegrade und Leistungen der Pflegekasse

Pflegegrade 1 bis 5: Definition, Leistungen und Antrag (Stand 2025)

Luisa Schneider

Luisa Schneider

Pflegeberaterin

Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen Ihnen die Pflegekasse zahlt — von Pflegegeld und Pflegesachleistungen über den Zuschuss für einen Hausnotruf bis zum Treppenlift. Dieser Ratgeber erklärt die fünf Pflegegrade, wie der Medizinische Dienst sie ermittelt und welche Beträge Ihnen 2025 tatsächlich zustehen.

Das Wichtigste in Kürze

Es gibt fünf Pflegegrade. Entscheidend ist ein Punktesystem aus sechs Modulen — nicht die Zahl der betroffenen Lebensbereiche. Alle Leistungsbeträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben. Ab dem 1. Juli 2025 werden Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst.

Pflegegrad statt Pflegestufe: Was ist der Unterschied?

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurden zum 1. Januar 2017 die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Seitdem werden nicht mehr nur körperliche Einschränkungen bewertet, sondern auch kognitive und psychische — also zum Beispiel auch Demenz.

Wer 2016 bereits eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad überführt (Pflegestufe 1 → Pflegegrad 2 und so weiter, bei eingeschränkter Alltagskompetenz eine Stufe höher). Pflegestufen gibt es heute nicht mehr — auch wenn der Begriff umgangssprachlich noch kursiert.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad Bezeichnung Punkte
PG 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 12,5 bis < 27
PG 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 27 bis < 47,5
PG 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 47,5 bis < 70
PG 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 70 bis < 90
PG 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen 90 bis 100

Pflegegrad 5 kann auch bei unter 90 Punkten vergeben werden — nämlich bei einer besonderen Bedarfskonstellation, etwa bei vollständigem Verlust der Greiffunktion beider Hände.

Wer bekommt welchen Pflegegrad?

  • Pflegegrad 1: Geringe, aber dauerhafte Einschränkungen im Alltag — typisch nach einem leichten Schlaganfall, bei beginnender Demenz oder starken Gelenkproblemen. Kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag, Zuschuss für Hausnotruf und Wohnungsanpassung.
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Einschränkung — tägliche Unterstützung bei mehreren Alltagstätigkeiten nötig. Jetzt gibt es auch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
  • Pflegegrad 3: Schwere Einschränkungen — viele Bereiche des Alltags lassen sich nicht mehr selbstständig bewältigen.
  • Pflegegrad 4: Schwerste Einschränkungen — Pflege ist in fast allen Bereichen nötig.
  • Pflegegrad 5: Schwerste Einschränkungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege — etwa bei fortgeschrittener Demenz, Wachkoma oder ähnlichen Konstellationen.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt? Die sechs Module

Die Einstufung erfolgt nach einem bundesweit einheitlichen Punktesystem. Der Medizinische Dienst (MD) bewertet Ihre Selbstständigkeit in sechs Modulen — Prozentangaben zeigen die Gewichtung im Gesamtergebnis:

Modul Was wird geprüft? Gewicht
1. Mobilität Positionswechsel im Bett, Treppensteigen, Fortbewegen im Wohnbereich 10 %
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Örtliche/zeitliche Orientierung, Gedächtnis, Gespräche führen 15 %*
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Nächtliche Unruhe, Aggression, Ängste 15 %*
4. Selbstversorgung Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettengang 40 %
5. Bewältigung krankheits-/therapiebedingter Anforderungen Medikamenteneinnahme, Verbandswechsel, Arztbesuche 20 %
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Tagesstruktur, Kontakte pflegen, Beschäftigung 15 %

*Module 2 und 3 werden gemeinsam gewertet — nur das Modul mit der höheren Punktzahl fließt ein.

Häufiges Missverständnis

„Pflegegrad 2 bekommt, wer in mindestens drei Bereichen erhebliche Beeinträchtigungen hat" — das stimmt nicht. Entscheidend ist nur die gewichtete Gesamtpunktzahl. Auch jemand, der in einem einzigen Modul (etwa Selbstversorgung mit 40 % Gewicht) viele Punkte erreicht, kann in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft werden.

Pflegegrad beantragen: So geht's

  1. Antrag stellen. Wenden Sie sich formlos an Ihre Pflegekasse — telefonisch, schriftlich oder online. Die Pflegekasse ist bei gesetzlich Versicherten an die Krankenkasse angegliedert.
  2. Begutachtungstermin abwarten. Der Medizinische Dienst (MD) meldet sich. Die Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt. Privat Versicherte werden von der Medicproof GmbH begutachtet.
  3. Pflegetagebuch vorbereiten. Notieren Sie zwei Wochen vor dem Termin, welche Hilfe wann nötig ist — das ist die beste Grundlage für ein faires Gutachten.
  4. Bescheid prüfen. Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von 5 Wochen (§ 18 SGB XI). Bei Krankenhaus- oder Hospizaufenthalt: nur 1 Woche. Überschreitet die Kasse die Frist, gilt der Antrag als genehmigt und es fallen 70 € Sanktion je angefangene Woche an die versicherte Person.
  5. Widerspruch möglich. Einlegen können Sie innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe (§ 84 SGG) — nicht erst nach 30 Werktagen. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung: drei Monate.

Der Medizinische Dienst (MD) heißt seit dem 1. Januar 2022 so — die frühere Bezeichnung „MDK" (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) wird nicht mehr verwendet.

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Welche Leistungen gibt es bei welchem Pflegegrad? (Stand 2025)

Alle Leistungsbeträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben. Monatliche Beträge, wenn nicht anders angegeben:

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld (ambulant, § 37) 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistungen (§ 36) 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Entlastungsbetrag (§ 45b) 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2) 42 € 42 € 42 € 42 € 42 €
Hausnotruf-Zuschuss (§ 40) 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 €
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen je Maßnahme 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Tages- und Nachtpflege (§ 41, monatlich) 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 €
Kurzzeitpflege (§ 42, jährlich) 1.854 € 1.854 € 1.854 € 1.854 €
Verhinderungspflege (§ 39, jährlich) 1.685 € 1.685 € 1.685 € 1.685 €
Vollstationäre Pflege (§ 43, monatlich) 805 € 1.319 € 1.855 € 2.096 €
Wohngruppenzuschuss (§ 38a, monatlich) 224 € 224 € 224 € 224 € 224 €

Wichtige Änderung ab 1. Juli 2025: Gemeinsamer Jahresbetrag

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden zu einem flexiblen gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengefasst. Sie können frei wählen, wie viel Sie für welche Leistung nutzen — bisher waren die Beträge strikt getrennt. Die Tagesobergrenze (42 Tage Verhinderungspflege, 8 Wochen Kurzzeitpflege) bleibt bestehen.

Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?

Eine Ablehnung oder eine zu niedrige Einstufung ist kein Grund zum Aufgeben — rund jeder dritte Widerspruch ist erfolgreich. Wichtig:

  • Widerspruch innerhalb eines Monats schriftlich bei der Pflegekasse einreichen.
  • Gutachten anfordern, um zu sehen, wo Punkte fehlen.
  • Bei Bedarf ein zweites Gutachten durch einen unabhängigen Pflegesachverständigen in Auftrag geben — bei Zurückweisung des Widerspruchs kann die Klage vor dem Sozialgericht kostenfrei erfolgen.
  • Pflegestützpunkte (Liste unten) beraten kostenlos und helfen beim Widerspruch.

Beratungsstellen und weitere Informationen

Pflegestützpunkte beraten unabhängig und kostenlos:

Pflegekassen (Auswahl):

Offizielle Quellen:

Häufige Fragen

Kann ich den Pflegegrad erhöhen lassen?

Ja. Bei einer deutlichen Verschlechterung beantragen Sie eine Höherstufung bei der Pflegekasse. Das Verfahren läuft wie der Erstantrag — neue Begutachtung durch den MD, neuer Bescheid.

Gilt der Pflegegrad lebenslang?

In der Regel ja — der MD kann aber Wiederholungsbegutachtungen anordnen, wenn eine Besserung wahrscheinlich ist (zum Beispiel nach einer Reha). Bei dauerhaften Erkrankungen wie Demenz sind Wiederholungsbegutachtungen selten.

Was ändert sich 2026?

Für 2026 ist die nächste Dynamisierung der Leistungsbeträge angekündigt. Der genaue Prozentsatz wird im zweiten Halbjahr 2025 beschlossen. Alle Beträge in diesem Artikel sind Stand 2025 — wir aktualisieren sie, sobald die Werte für 2026 feststehen.

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