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Pflegegrad 3: Leistungen und Antrag der Pflegekasse

Pflegegrad 3: Leistungen, Voraussetzungen und Antrag (Stand 2026)

Luisa Schneider

Luisa Schneider

Pflegeberaterin

Pflegegrad 3 ist die mittlere Stufe der fünf Pflegegrade — vergeben bei schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Ab hier reichen die monatlichen Leistungen meist aus, um einen Pflegedienst tageweise zu finanzieren oder die Eigenleistung der Angehörigen spürbar zu unterstützen. Dieser Ratgeber zeigt alle Beträge 2026, erklärt die Voraussetzungen und führt Sie durch den Antrag.

Das Wichtigste in Kürze

Pflegegrad 3 bekommt, wer in der Begutachtung 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht. Die Leistungen 2026: 599 € Pflegegeld oder 1.497 € Pflegesachleistungen monatlich, plus 131 € Entlastungsbetrag. Bei Heimpflege übernimmt die Pflegekasse 1.319 € pro Monat. Hinzu kommen Zuschüsse für Hausnotruf, Wohnungsanpassung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 beschreibt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. In der Praxis heißt das: Die betroffene Person braucht in mehreren Bereichen des Alltags regelmäßig und in erheblichem Umfang Unterstützung — bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilität, oft auch bei der Medikamenteneinnahme oder beim Essen.

Eingestuft wird nicht nach der Zahl der betroffenen Lebensbereiche, sondern über ein Punktesystem. Der Medizinische Dienst (MD) — bei privat Versicherten: Medicproof — bewertet sechs Module und vergibt gewichtete Punkte. Pflegegrad 3 wird erteilt bei 47,5 bis unter 70 Punkten. Details zu den sechs Modulen und zur Punkteskala stehen im Übersichtsartikel zu den fünf Pflegegraden.

Leistungen bei Pflegegrad 3 (Stand 2026)

Monatliche Beträge, wenn nicht anders angegeben:

Leistung Betrag 2026
Pflegegeld (ambulant, § 37 SGB XI) 599 €
Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) 1.497 €
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) 131 €
Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) 1.357 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2) 42 €
Hausnotruf-Zuschuss (§ 40 SGB XI) 25,50 €
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen je Maßnahme 4.180 €
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI, jährlich) 1.854 €
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI, jährlich) 1.685 €
Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI) 1.319 €
Wohngruppenzuschuss (§ 38a SGB XI) 224 €

Pflegegeld und Pflegesachleistungen schließen sich nicht aus — sie können kombiniert werden (Kombinationsleistung): zum Beispiel 50 % Sachleistungen durch einen Pflegedienst plus 50 % Pflegegeld für die Angehörigen, die den Rest auffangen.

Gemeinsamer Jahresbetrag KZP + VHP (seit 1. Juli 2025)

Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurden zum 1. Juli 2025 zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst. Sie können das Budget flexibel zwischen beiden Leistungen aufteilen — vorher waren sie strikt getrennt. Die Tagesobergrenzen (8 Wochen Kurzzeitpflege, 42 Tage Verhinderungspflege) bleiben erhalten. Neu ab 01.01.2026 (Pflegekompetenzgesetz): Die Kostenerstattung für Verhinderungspflege ist nur noch für das laufende und das vorhergehende Kalenderjahr möglich.

Voraussetzungen: Wie erreiche ich Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 setzt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst voraus. Der MD kommt in der Regel zu Ihnen nach Hause, beobachtet den Alltag, befragt Sie und Ihre Angehörigen und bewertet sechs Module:

  1. Mobilität (10 %)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (gemeinsam mit Modul 3: 15 %)
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (siehe Modul 2)
  4. Selbstversorgung (40 %)
  5. Bewältigung krankheits-/therapiebedingter Anforderungen (20 %)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

Die gewichtete Summe ergibt die Pflegegrad-Einstufung. Für Pflegegrad 3 sind 47,5 bis unter 70 Punkte nötig. Typische Konstellationen, die zu Pflegegrad 3 führen:

  • Mittel- bis fortgeschrittene Demenz mit Orientierungsproblemen, fehlender Krankheitseinsicht und nächtlicher Unruhe
  • Folgen eines Schlaganfalls mit halbseitiger Lähmung und eingeschränkter Selbstversorgung
  • Schwere Parkinson-Erkrankung mit Bewegungs- und Sturzrisiko
  • Multimorbidität im hohen Alter — mehrere chronische Erkrankungen, die zusammen den Pflegebedarf erhöhen

Tipp für den Begutachtungstermin: Führen Sie zwei Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch — wann, wie oft und bei welcher Tätigkeit gab es Unterstützungsbedarf? Angehörige sollten beim Termin dabei sein und ergänzen, was die betroffene Person selbst vielleicht nicht erwähnt (zum Beispiel nächtliche Unruhe, Gedächtnislücken oder das Verbergen von Schwierigkeiten aus Scham). Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenfrei.

So beantragen Sie Pflegegrad 3

  1. Antrag stellen bei Ihrer Pflegekasse — formlos, telefonisch oder per Formular. Der Antrag wirkt rückwirkend ab dem Antragsmonat.
  2. Begutachtungstermin abwarten. Der MD meldet sich in der Regel innerhalb weniger Wochen.
  3. Pflegetagebuch führen und den Termin vorbereiten.
  4. Bescheid erhalten — die Pflegekasse entscheidet laut § 18 SGB XI innerhalb von 5 Wochen, bei Krankenhaus- oder Hospizaufenthalt sogar binnen 1 Woche. Bei Fristüberschreitung: 70 € Sanktion pro angefangener Woche an die versicherte Person.
  5. Widerspruch möglich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 SGG).

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Höherstufung von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 wird sehr oft per Höherstufungsantrag erreicht — wenn der Pflegebedarf im Verlauf einer chronischen Erkrankung wächst. Der Ablauf ist identisch zum Erstantrag: Antrag bei der Pflegekasse, neue Begutachtung durch den MD, neuer Bescheid. Der erhöhte Betrag wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt — nicht erst nach der Begutachtung.

Anlässe, die typischerweise eine Höherstufung rechtfertigen:

  • die Demenz hat sich verschlechtert (Module 2/3 schlagen stärker zu Buche)
  • nach Sturz mit Hüftfraktur und längerem Krankenhausaufenthalt
  • nach einem zweiten Schlaganfall
  • die Angehörigen können bestimmte Tätigkeiten nicht mehr leisten (Heben, nächtliche Versorgung)

Widerspruch bei zu niedrigem Pflegegrad

Rund jeder dritte Widerspruch ist erfolgreich. So gehen Sie vor:

  • Frist einhalten: 1 Monat ab Bekanntgabe (3 Monate, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist).
  • Gutachten anfordern. Die Pflegekasse muss Ihnen das MD-Gutachten auf Anfrage zusenden.
  • Punktvergabe prüfen. Wo wurden Einschränkungen nicht erfasst? Oft übersehen: nächtliche Unruhe, kognitive Lücken, fehlende Krankheitseinsicht.
  • Begleitung holen — Pflegestützpunkte, Sozialverband (VdK, SoVD) oder eine unabhängige Pflegeberatung helfen beim Widerspruch. Die Klage beim Sozialgericht ist kostenfrei.

Was lässt sich mit 599 € Pflegegeld tatsächlich finanzieren?

Das Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Es ist nicht zweckgebunden — Sie können frei entscheiden, wofür Sie es verwenden. 599 € decken die Pflege durch Angehörige natürlich nicht vollständig, sind aber eine spürbare Anerkennung des Aufwands und reichen häufig, um zusätzliche Unterstützung zu finanzieren:

  • Eine Haushaltshilfe für 2–3 Stunden pro Woche (kombiniert mit dem Entlastungsbetrag)
  • Eine Tagespflege an 1–2 Tagen pro Woche (in Kombination mit den 1.357 € Tagespflege-Budget)
  • Pflegeartikel und Hilfsmittel, die nicht im 42 €-Verbrauchsbudget enthalten sind
  • Einen Stundenanteil bei einer 24-Stunden-Betreuungskraft als Verstärkung

Alternativ können Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen — dann rechnet die Pflegekasse bis zu 1.497 € an Pflegesachleistungen direkt mit dem Dienst ab. Die Kombinationsleistung ist häufig die beste Lösung, wenn Angehörige und Pflegedienst sich die Aufgaben teilen.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 3

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 2026?

599 € pro Monat (§ 37 SGB XI) — Stand 2026, unverändert seit der PUEG-Anhebung um 4,5 % zum 01.01.2025. Pflegesachleistungen liegen bei 1.497 € monatlich.

Wann wird Pflegegrad 3 statt Pflegegrad 2 vergeben?

Pflegegrad 2 endet bei unter 47,5 Punkten in der Begutachtung; ab 47,5 Punkten beginnt Pflegegrad 3. Inhaltlich heißt das: Der Pflegebedarf hat sich von "erheblich" auf "schwer" gesteigert — die betroffene Person ist in vielen Alltagsbereichen auf Hilfe angewiesen, kann aber noch nicht mit Pflegegrad 4 oder 5 vergleichbar sein.

Bekomme ich bei Pflegegrad 3 einen Treppenlift bezahlt?

Die Pflegekasse zuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Treppenlifte mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme — bereits ab Pflegegrad 1. Bei Pflegegrad 3 gilt derselbe Betrag, der Anspruch ist also nicht höher als bei niedrigeren Pflegegraden, aber die Wahrscheinlichkeit der Bewilligung steigt mit dem dokumentierten Bedarf.

Was zahlt die Pflegekasse bei stationärer Pflege mit Pflegegrad 3?

1.319 € pro Monat an die Einrichtung (§ 43 SGB XI). Den pflegebedingten Eigenanteil, der darüber hinaus geht, sowie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten muss die versicherte Person selbst tragen. Der Eigenanteil wird durch die Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI abhängig von der Verweildauer reduziert (15 % im 1. Jahr, 30 % im 2., 50 % im 3., 75 % ab dem 4. Jahr).

Lohnt sich eine Höherstufung auf Pflegegrad 3?

Wenn der tatsächliche Pflegebedarf deutlich über die ursprüngliche Einstufung hinausgewachsen ist: ja. Bei Pflegegrad 3 steigt das Pflegegeld um 252 € und die Pflegesachleistungen um 701 € im Vergleich zu Pflegegrad 2. Allein die zusätzliche Tagespflege (+ 636 €) macht eine Höherstufung oft schon sinnvoll. Die Höherstufung wirkt rückwirkend ab dem Antragsmonat.

Kann Pflegegrad 3 auch Kindern oder Berufstätigen zustehen?

Ja. Pflegegrad 3 hängt am tatsächlichen Pflegebedarf, nicht am Alter. Auch chronisch kranke Kinder oder Berufstätige nach Schlaganfall, schwerer MS-Schub oder Krebsdiagnose können Pflegegrad 3 erreichen, wenn die Module 1–6 die nötigen Punkte ergeben.

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