
Hausnotruf mit Pflegegrad: 25,50 € Zuschuss der Pflegekasse

Luisa Schneider
Pflegeberaterin
Die Kosten eines Hausnotrufs
Die Kosten für ein Hausnotrufsystem können zunächst abschreckend wirken, aber es ist wichtig zu verstehen, dass diese Investition in die Sicherheit und Unabhängigkeit unserer Angehörigen von unschätzbarem Wert ist. Mit einem Pflegegrad werden diese Kosten zu einem großen Teil auch von der Pflegekasse bezahlt.
In der Regel fallen für einen Hausnotruf oft Einrichtungskosten an, die bei etwa 10 bis 80 Euro liegen. Danach fällt die monatliche Nutzungsgebühr mit etwa bei 25 Euro an. Diese monatlichen Kosten können durch Zusatzleistungen auf etwa 40 bis 55 Euro ansteigen.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Die Kostenübernahme für ein Hausnotrufsystem durch die Pflegekasse ist eine bedeutende Unterstützung für Familien, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Gemäß den aktuellen Richtlinien haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Zuschuss für ein Hausnotrufsystem. Pflegegrad 1 liegt vor, wenn geringfügige Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen.
Vergütungspauschalen der Krankenkassen (bspw. AOK, BARMER, etc.):
| Service | Kosten |
|---|---|
| Installation, Aufstellung, Inbetriebnahme & Einweisung in das Gerät | bis 10,49 € (inkl. MwSt.) |
| Monatliche Bereitstellungskosten für an Hausnotrufzentrale angeschlossenes, betriebsbereites Hausnotrufsystem | bis 25,50 € (inkl. MwSt.) |
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Jetzt Anfrage startenHausnotruf beantragen: So stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse
Bevor Sie sich darum kümmern, einen Hausnotruf zu beantragen, ist es wichtig, sich mit den gesetzlichen Regelungen vertraut zu machen. Gemäß § 40 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen. Hierzu zählt auch der Hausnotruf, der im Falle eines Notfalls entscheidende Hilfeleistungen ermöglichen kann.
Um eine Kostenübernahme für den Hausnotruf zu beantragen, müssen bestimmte Schritte beachtet werden:
- Zunächst muss ein Pflegegrad beantragt oder bereits erteilt sein. Hinweis: Der Begriff „Pflegestufe" gilt seit 2017 nicht mehr — seitdem gibt es fünf Pflegegrade.
- Anschließend erfolgt der Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse oder dem Sozialhilfeträger.
- Dieser wird in der Regel geprüft, möglicherweise auch unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes (MD) — die frühere Bezeichnung „MDK" (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) wird seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr verwendet.
- Bei Bewilligung erhält man eine Kostenübernahmeerklärung, und der Leistungserbringer (der Hausnotruf-Anbieter) wird entsprechend informiert.
Auch im betreuten Wohnen können die Kosten für Hausnotrufgeräte von der Pflegekasse übernommen werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Neben der monatlichen Kostenübernahme zahlt die Pflegekasse auch eine einmalige Anschlussgebühr. Diese deckt die Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung in das Gerät ab.
Wichtiger Hinweis: Eventuelle Kosten für die Änderung der Telefondose oder die Installation des Telefonanschlusses fallen in die Eigenverantwortung des Pflegebedürftigen und werden nicht von der Pflegekasse übernommen.
So finden Sie den richtigen Anbieter eines Hausnotrufsystems
Die Auswahl des richtigen Anbieters für ein Hausnotrufsystem ist entscheidend für die Sicherheit Ihrer Angehörigen. Es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen, angefangen bei den angebotenen Dienstleistungen bis hin zur Zuverlässigkeit des Unternehmens.
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