
Pflegegrad 5: Höchste Stufe — Leistungen und Voraussetzungen (Stand 2026)

Luisa Schneider
Pflegeberaterin
Pflegegrad 5 ist die höchste der fünf Pflegestufen — vergeben bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Wer Pflegegrad 5 erhält, hat Anspruch auf die höchsten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung. Dieser Ratgeber zeigt alle Beträge 2026, erklärt die zwei möglichen Wege zu Pflegegrad 5 und führt Sie durch den Antrag.
Das Wichtigste in Kürze
Pflegegrad 5 wird vergeben bei mindestens 90 Punkten in der Begutachtung — oder unabhängig von der Punktzahl bei einer besonderen Bedarfskonstellation. Die Leistungen 2026: 990 € Pflegegeld oder 2.299 € Pflegesachleistungen monatlich, plus 131 € Entlastungsbetrag. Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse 2.096 € pro Monat. Hinzu kommen alle weiteren Leistungen — Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege (ab 01.07.2025 als 3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag), Wohnumfeld, Hilfsmittel.
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 beschreibt die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Inhaltlich heißt das: Die betroffene Person ist im Alltag dauerhaft auf umfassende Hilfe angewiesen — bei der Körperpflege, beim Essen, bei jeder Bewegung — und benötigt zusätzlich besondere pflegerische Maßnahmen, die über die übliche Versorgung hinausgehen.
Pflegegrad 5 unterscheidet sich von Pflegegrad 4 nicht durch ein "etwas mehr", sondern durch die Höhe der Punktzahl oder durch eine besondere Bedarfskonstellation. Es gibt also zwei verschiedene Wege zu Pflegegrad 5.
Die zwei Wege zu Pflegegrad 5
Weg 1: Mindestens 90 Punkte in der Begutachtung
Der reguläre Weg. Der Medizinische Dienst (MD) — bei privat Versicherten: Medicproof — bewertet sechs Module, gewichtet sie und ermittelt eine Gesamtpunktzahl. Bei 90 bis 100 Punkten wird Pflegegrad 5 vergeben.
Typische Konstellationen:
- Endstadium einer schweren Demenz mit weitgehendem Verlust der Kommunikation, ständiger Aufsichtspflicht und Unfähigkeit zur Mitwirkung an der Pflege
- Vollständige Bettlägerigkeit nach Schlaganfall mit beidseitigen Lähmungen, Kommunikationsverlust und Schluckstörungen
- Endstadium der Multiplen Sklerose oder anderer schwerer neurologischer Erkrankungen
- Palliativsituation mit umfassendem Pflegebedarf bei zugleich bestehender Bewusstseinsminderung
- Schwere Behinderung von Geburt an mit dauerhafter Pflegebedürftigkeit auf höchstem Niveau
Weg 2: Besondere Bedarfskonstellation (unabhängig von Punkten)
Pflegegrad 5 kann auch unabhängig von der Punktzahl vergeben werden, wenn eine sogenannte besondere Bedarfskonstellation vorliegt. Definiert ist das in § 15 Abs. 4 SGB XI — die Begutachtungsrichtlinie nennt explizit diese eine Konstellation:
"Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine" — also eine Person, die ihre Arme und Beine nicht mehr willkürlich bewegen kann (z. B. nach Querschnittlähmung mit hoher Schädigung, schwerem Hirnstammhirnstamm-Trauma oder ALS im fortgeschrittenen Stadium).
Wer diese Konstellation erfüllt, erhält Pflegegrad 5 automatisch, auch wenn die Punktzahl unter 90 läge. In der Praxis kommt das selten vor — die meisten Pflegegrade 5 werden über Weg 1 (≥ 90 Punkte) erteilt.
Leistungen bei Pflegegrad 5 (Stand 2026)
Monatliche Beträge, wenn nicht anders angegeben:
| Leistung | Betrag 2026 |
|---|---|
| Pflegegeld (ambulant, § 37 SGB XI) | 990 € |
| Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | 131 € |
| Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) | 2.085 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2) | 42 € |
| Hausnotruf-Zuschuss (§ 40 SGB XI) | 25,50 € |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen je Maßnahme | 4.180 € |
| Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI, jährlich) | 1.854 € |
| Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI, jährlich) | 1.685 € |
| Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI) | 2.096 € |
| Wohngruppenzuschuss (§ 38a SGB XI) | 224 € |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind als Kombinationsleistung kombinierbar — was bei Pflegegrad 5 fast immer sinnvoll ist, weil die Versorgung praktisch nie vollständig durch Angehörige zu leisten ist und ein ambulanter Pflegedienst (oder eine 24-Stunden-Betreuung) ergänzend nötig wird.
Gemeinsamer Jahresbetrag KZP + VHP (seit 1. Juli 2025)
Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurden zum 1. Juli 2025 zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst, frei aufteilbar. Tagesobergrenzen (8 Wochen Kurzzeitpflege, 42 Tage Verhinderungspflege) bleiben. Neu ab 01.01.2026 (Pflegekompetenzgesetz): Die Kostenerstattung für Verhinderungspflege ist nur noch für das laufende und das vorhergehende Kalenderjahr möglich.
Der Antragsweg zu Pflegegrad 5
- Antrag stellen bei Ihrer Pflegekasse — formlos, telefonisch oder per Formular. Der Antrag wirkt rückwirkend ab dem Antragsmonat.
- Begutachtungstermin abwarten. Bei akuten Situationen (Krankenhaus, Hospiz) ist die Pflegekasse zur Bearbeitung innerhalb von 1 Woche verpflichtet.
- Pflegetagebuch und Pflegedokumentation bereithalten. Bei Pflegegrad 5 sollte die Dokumentation alle 24 Stunden umfassen — viele Pflegegrad-5-Anwärter werden bereits durch einen Pflegedienst versorgt, dessen Pflegedokumentation eine wichtige Grundlage ist.
- Bescheid erhalten — die Pflegekasse entscheidet laut § 18 SGB XI innerhalb von 5 Wochen (1 Woche bei Krankenhaus/Hospiz). Bei Fristüberschreitung: 70 € Sanktion pro angefangener Woche an die versicherte Person.
- Widerspruch möglich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 SGG).
Tipp für die Begutachtung: Bei Pflegegrad-5-Anträgen ist die korrekte Bewertung der Module 4 (Selbstversorgung, 40 % Gewicht) und 5 (Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen, 20 % Gewicht) entscheidend. Lassen Sie sich vom Pflegedienst, dem Hausarzt oder einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI auf den Termin vorbereiten — eine schriftliche Stellungnahme des behandelnden Arztes hilft, den Bedarf an Punkt 5 (Medikation, Wundversorgung, Sondenkost, Inhalation, Sauerstoff) korrekt zu erfassen.
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Jetzt Pflegeberatung anfragenHöherstufung von Pflegegrad 4 auf Pflegegrad 5
Eine Höherstufung ist sinnvoll, wenn der Pflegebedarf weiter gestiegen ist — typischerweise nach einer akuten Verschlechterung (zweiter Schlaganfall, Sepsis, fortgeschrittenes Demenzstadium) oder bei dauerhafter Bettlägerigkeit. Bei Pflegegrad 5 steigt das Pflegegeld um 190 € und die Pflegesachleistungen um 440 € pro Monat im Vergleich zu Pflegegrad 4.
Der Ablauf entspricht dem Erstantrag: Antrag, neue Begutachtung, neuer Bescheid. Höhere Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Was lässt sich mit Pflegegrad 5 finanzieren?
Pflegegrad 5 deckt die Versorgung in vielen Fällen weitgehend ab — aber selten vollständig. Übliche Versorgungsmodelle:
- 24-Stunden-Pflege zu Hause: Kosten 2.000–3.500 € im Monat — durch Pflegegeld (990 €), Verhinderungspflege (1.685 €/Jahr → 140 €/Monat), Steuer (bis 4.000 €/Jahr) und ggf. Sozialamt deutlich reduzierbar
- Vollstationäre Pflege: Pflegekasse zahlt 2.096 €/Monat. Eigenanteil je nach Heim und Region typisch 2.500–3.500 €. Mit den Leistungszuschlägen § 43c SGB XI (15 % im 1. Jahr, 30 % im 2., 50 % im 3., 75 % ab dem 4. Jahr) sinkt der Eigenanteil mit Verweildauer.
- Hospiz / Palliativpflege: Bei absehbarem Lebensende übernimmt die Krankenkasse 95 % der Hospizkosten zusätzlich zu den Pflegekassen-Leistungen. Pflegegeld läuft die ersten Wochen weiter.
- Sozialamt: Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, springt das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege nach SGB XII ein. Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad und Bedürftigkeitsprüfung.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 5
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 2026?
990 € pro Monat (§ 37 SGB XI) — das ist der höchste Pflegegeld-Betrag der gesetzlichen Pflegeversicherung. Pflegesachleistungen: 2.299 € pro Monat.
Wer entscheidet über die "besondere Bedarfskonstellation"?
Der Medizinische Dienst prüft die Konstellation im Rahmen der regulären Begutachtung. Liegt Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine vor, vergibt der MD Pflegegrad 5 unabhängig von der Punktzahl. Wenn Sie vermuten, dass eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt, weisen Sie den MD-Gutachter beim Termin ausdrücklich darauf hin und legen Sie ärztliche Befunde vor.
Bekommt man bei Pflegegrad 5 mehr Wohnungsanpassung?
Nein. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen liegt bei bis zu 4.180 € pro Maßnahme und ist für alle Pflegegrade 1–5 identisch. Mehrere Maßnahmen sind möglich; bei wesentlichen Veränderungen der Pflegesituation ist eine Wiederholung des Antrags zulässig.
Lohnt sich bei Pflegegrad 5 noch die Pflege zu Hause oder besser ein Heim?
Das hängt von der Wohnsituation, der körperlichen Verfassung der Pflegenden und dem konkreten Bedarf ab. Faustformel: Bei Pflegegrad 5 ist die Versorgung allein durch berufstätige Angehörige praktisch nicht mehr leistbar. Realistische Optionen sind eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause (oft die wirtschaftlichere und für die betroffene Person ruhigere Lösung) oder vollstationäre Pflege. Eine Kurzzeitpflege als Probezeit hilft bei der Entscheidung, ohne sich endgültig festzulegen.
Wird das Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt weitergezahlt?
Ja — für die ersten vier Wochen der vollstationären Krankenhausbehandlung läuft das Pflegegeld weiter. Erst danach entfällt es. Bei Reha-Aufenthalt gelten dieselben Fristen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 5 und Härtefall?
Den expliziten "Härtefall" gibt es seit 2017 nicht mehr — das war eine Sonderkategorie unter den alten Pflegestufen (Härtefall innerhalb von Pflegestufe III). Heute gilt: Wer früher als Härtefall klassifiziert war, wurde in Pflegegrad 5 überführt. Innerhalb von Pflegegrad 5 gibt es keine weitere Abstufung mehr.
Bekommt das Sozialamt das Vermögen meiner Eltern bei Pflegegrad 5?
Beim Elternunterhalt gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020: Kinder müssen erst ab einem Bruttojahreseinkommen über 100.000 € zur Finanzierung der Pflege ihrer Eltern beitragen. Das Schonvermögen der pflegebedürftigen Person selbst wurde 2017 deutlich angehoben (10.000 € + Schonvermögen für eine selbstgenutzte Immobilie). Eine konkrete Rechtsberatung ist beim Sozialamt oder einer Pflegeberatung möglich.
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