
MD-Begutachtung: Ablauf, Vorbereitung und Pflegetagebuch (Stand 2026)

Luisa Schneider
Pflegeberaterin
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) ist der entscheidende Termin auf dem Weg zum Pflegegrad. Eine geschulte Gutachterin oder ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause, bewertet sechs Module und ermittelt eine Punktzahl, aus der sich der Pflegegrad ergibt. Wer den Termin gut vorbereitet mit Pflegetagebuch und Arztberichten angeht, erhöht die Chance auf den richtigen Pflegegrad spürbar — und vermeidet einen späteren Widerspruch. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf, die sechs Module, typische Fehler und gibt eine konkrete Termin-Checkliste.
Das Wichtigste in Kürze
Die MD-Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt und dauert 45 bis 90 Minuten. Bei privat Versicherten kommt die Medicproof GmbH. Bewertet werden 6 Module mit einem Punktesystem; aus der gewichteten Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad (12,5 bis < 27 = PG 1, ab 90 = PG 5). Wichtigste Vorbereitung: 14 Tage Pflegetagebuch, Arztberichte und Medikamentenplan bereithalten. Eine zweite Person sollte beim Termin dabei sein. Hinweis: Die Bezeichnung „MDK" gilt seit 01.01.2022 nicht mehr — heute heißt die Institution einfach Medizinischer Dienst (MD).
Wer ist der Medizinische Dienst?
Der Medizinische Dienst (MD) ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts, die im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen Pflegegrad-Begutachtungen durchführt. Bis Ende 2021 hieß die Institution MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) — die Reform durch das MDK-Reformgesetz verselbstständigte sie 2022.
- Gesetzlich Versicherte: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
- Privat Versicherte: Begutachtung durch die Medicproof GmbH
- Beide arbeiten nach denselben Begutachtungs-Richtlinien (BRi) — die Punktvergabe ist identisch
„MDK" oder „MD"? Wer noch alte Formulare oder Quellen sieht: Die offizielle Bezeichnung ist seit 2022 „Medizinischer Dienst (MD)". Die alte Abkürzung „MDK" oder „Medizinischer Dienst der Krankenversicherung" ist nicht mehr aktuell.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Vor dem Termin
Nach Antragstellung bei der Pflegekasse meldet sich der MD telefonisch oder per Brief und vereinbart einen Termin — meist innerhalb von 2–4 Wochen nach Antragseingang. Bei akuten Situationen (Krankenhausaufenthalt, Hospizpflege) ist eine beschleunigte Begutachtung innerhalb 1 Woche möglich (§ 18 SGB XI).
Am Termin
Eine geschulte Gutachterin oder ein Gutachter — meist eine Pflegefachkraft oder ein Arzt — kommt zu Ihnen nach Hause. Der Termin dauert 45 bis 90 Minuten. Es gibt drei Phasen:
- Eingangsgespräch (10–15 Min.): Die Gutachterin stellt sich vor, erklärt den Ablauf, fragt nach der Pflegesituation und dem Lebenshintergrund.
- Beobachtung und Befragung (30–60 Min.): Die Gutachterin geht die sechs Module durch, beobachtet Bewegungen, fragt nach konkreten Tagesabläufen, lässt sich Hilfsmittel zeigen, blättert ggf. den Medikamentenplan und die Arztberichte durch.
- Abschluss (5–10 Min.): Offene Fragen, Ankündigung des Berichts und der Pflegekassen-Entscheidung. Achtung: Die Gutachterin darf keine Punkte oder einen Pflegegrad sofort nennen — die Bewertung erfolgt nach dem Termin auf Grundlage der erfassten Daten.
Nach dem Termin
Der MD erstellt ein schriftliches Gutachten und sendet es an die Pflegekasse. Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Gutachtens innerhalb der gesetzlichen Frist (§ 18 SGB XI):
- Regel: 25 Arbeitstage (≈ 5 Wochen)
- 2 Wochen bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt
- 1 Woche bei Krankenhaus mit angemeldetem Pflegebedarf, Hospiz oder häuslicher Pflege bei Berufstätigkeit der Angehörigen
Bei Fristüberschreitung ohne schriftliche Begründung gilt die Genehmigungsfiktion — der Antrag gilt als bewilligt. Zusätzlich zahlt die Pflegekasse 70 € pro angefangener Woche an die versicherte Person.
Die 6 Module der Begutachtung
Die Punktvergabe erfolgt in sechs Modulen. Die Module 2 und 3 werden gemeinsam berechnet — nur das höhere zählt für die Gewichtung.
| Modul | Inhalt | Gewicht |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität — Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Fortbewegung in der Wohnung | 10 % |
| 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten — Orientierung, Erinnerung, Verstehen | gemeinsam mit M3: 15 % |
| 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen — nächtliche Unruhe, Aggressivität, Weglauftendenz | (siehe M2) |
| 4 | Selbstversorgung — Waschen, Anziehen, Essen, Toilette | 40 % |
| 5 | Bewältigung krankheits-/therapiebedingter Anforderungen — Medikamente, Wundversorgung, Inhalation, Arzttermine | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte — Tagesstruktur, Eigenständige Aktivitäten, Kontakte | 15 % |
Häufige Fehlannahme: Manche ältere Ratgeber nennen Module wie „Ernährung", „Haushalt", „Körperpflege" — das sind die alten Pflegestufen-Kategorien, die seit 2017 nicht mehr gelten. Die korrekten 6 Module sind die oben aufgeführten.
Punkteskala
Aus der gewichteten Summe ergibt sich der Pflegegrad:
| Pflegegrad | Punkte |
|---|---|
| PG 1 | 12,5 bis < 27 |
| PG 2 | 27 bis < 47,5 |
| PG 3 | 47,5 bis < 70 |
| PG 4 | 70 bis < 90 |
| PG 5 | 90 bis 100 (oder besondere Bedarfskonstellation) |
So bereiten Sie sich vor
14 Tage Pflegetagebuch
Die wichtigste Vorbereitung. Notieren Sie über mindestens zwei Wochen für jede Hilfeleistung:
- Wann? (Datum + ungefähre Uhrzeit)
- Was? (Tätigkeit — Waschen, Essen, Medikamente, Mobilität, Kommunikation)
- Wie lange? (Minutenangabe)
- Wer? (Welche Person hat geholfen)
- Anlass? (Warum war Hilfe nötig — z. B. „Greifkraft fehlt", „Vergisst Medikamente", „Sturzgefahr")
Notieren Sie auch nächtliche Unterstützung und besondere Vorfälle (Sturz, Verwirrtheit, Aggressionen). Diese Beobachtungen werden vom Gutachter sonst nicht gesehen — er besucht tagsüber.
Unterlagen bereithalten
- Arztberichte (Hausarzt, Fachärzte, Krankenhaus-Entlassungsbriefe, Reha-Berichte)
- Medikamentenplan — wichtig für Modul 5
- Diagnosen mit ICD-10-Codes wenn möglich
- Hilfsmittel-Liste (Rollator, Pflegebett, Hausnotruf usw.)
- Pflegetagebuch (s. o.)
- Versicherungs- und Personalausweis
Eine zweite Person sollte dabei sein
Pflegende Angehörige sollten beim Termin anwesend sein und ergänzen, was die pflegebedürftige Person selbst nicht erwähnt. Bei Demenz oder Einschränkungen der Kommunikation ist das besonders wichtig.
Praktischer Tipp: Notieren Sie vorab Stichpunkte, was unbedingt zur Sprache kommen muss — Demenz-Episoden, nächtliche Unruhe, Stürze, Inkontinenz. Wer im Termin frei sprechen muss, vergisst leicht das Wesentliche.
Typische Fehler beim Begutachtungstermin
1. „Auf Tagesform performen"
Pflegebedürftige Personen — besonders ältere — versuchen oft, beim Termin „nicht auffällig" zu wirken. Sie reißen sich zusammen, lassen Beschwerden weg. Konsequenz: Der Pflegegrad ist zu niedrig. Helfen Sie ehrlich aufzutreten.
2. Demenz unterschätzt
Die Begutachtung dauert eine Stunde. In dieser Stunde kann eine Demenz-erkrankte Person fokussiert wirken — die nächtliche Verwirrtheit, das Vergessen der eigenen Tochter, das Suchen nach Worten passiert dann nicht. Pflegetagebuch und Hausarztbericht sind hier essenziell.
3. Modul 4 zu niedrig bewertet
Modul 4 (Selbstversorgung) hat die höchste Gewichtung (40 %) — und wird trotzdem oft zu niedrig bewertet, weil die Person die Routine zeigt, aber nicht den Hilfebedarf. Beispiel: „Schaffen Sie's noch zur Toilette?" — „Ja" — was nicht erfragt wird: nachts mit Hilfe? mit Inkontinenz-Material? mit zwei Helfern beim Aufstehen?
4. Aufsichtsbedarf nicht erfasst
Wer dauerhafte Aufsicht braucht (Demenz mit Weglauftendenz, Sturzrisiko trotz Hilfsmitteln), bekommt das oft nicht in den Modulen 4 oder 6 abgebildet — obwohl der reale Pflegeaufwand enorm ist. Klar benennen: „Sie kann nicht 5 Minuten allein bleiben."
5. Nächtliche Unterstützung weggelassen
Nachts pflegen ist die anstrengendste Pflege — und oft gar nicht in Modul 4 oder Modul 1 abgebildet. Notieren Sie genau, wie oft pro Nacht Sie aufstehen, was Sie tun, wie lange.
Pflegeberatung in Ihrer Nähe
Ein Pflegestützpunkt oder eine unabhängige Pflegeberatung begleitet Sie beim Antrag, beim Pflegetagebuch und gegebenenfalls beim Widerspruch — kostenlos und unabhängig.
Jetzt Pflegeberatung anfragenWas, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?
Das MD-Gutachten ist nicht das letzte Wort. Wenn der Pflegegrad zu niedrig ist:
- Bescheid abwarten und sorgfältig lesen
- MD-Gutachten anfordern (§ 25 SGB X) — die Pflegekasse muss es kostenfrei zusenden
- Innerhalb 1 Monat Widerspruch einlegen — formlos, kostenfrei, ohne Anwaltszwang
- Begründung mit Bezug auf einzelne Module verfassen — siehe ausführliche Anleitung im Widerspruchs-Artikel
Rund jeder dritte Widerspruch ist erfolgreich — die Quote steigt deutlich, wenn Pflegetagebuch, Arztberichte und gezielte Modul-Argumentation vorliegen.
Häufige Fragen zur MD-Begutachtung
Wie lange dauert die MD-Begutachtung?
In der Regel 45 bis 90 Minuten. Bei einfachen Fällen kürzer, bei komplexen Pflegesituationen oder Demenz länger.
Wo findet die Begutachtung statt?
Standardmäßig zu Hause in der gewohnten Umgebung der pflegebedürftigen Person — das ist wichtig, damit die reale Pflegesituation gesehen wird. Bei Krankenhaus- oder Hospizaufenthalt findet die Begutachtung dort statt.
Wer kommt zur Begutachtung?
Eine geschulte Pflegefachkraft oder ein Arzt/Ärztin des Medizinischen Dienstes — bei privat Versicherten der Medicproof GmbH. Die Person hat eine spezielle Ausbildung in der Anwendung der Begutachtungs-Richtlinien.
Müssen Angehörige beim Termin dabei sein?
Nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Angehörige ergänzen, was die pflegebedürftige Person selbst nicht erwähnt — besonders nächtliche Hilfe, Demenz-Verhalten, Inkontinenz oder Stürze.
Was, wenn der Termin nicht passt?
Sie können den Termin einmal kostenlos verschieben — rufen Sie zeitnah beim MD an. Wichtig: Nicht zu lange schieben, weil der Pflegegrad rückwirkend ab Antragsmonat gilt — je länger der Termin auf sich warten lässt, desto später beginnt die Auszahlung.
Bekomme ich Punkte oder Pflegegrad direkt nach dem Termin gesagt?
Nein. Die Gutachterin wertet nach dem Termin aus, schreibt den Bericht und sendet ihn an die Pflegekasse. Die Punktvergabe und der Pflegegrad stehen erst im Bescheid der Pflegekasse — der innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel 5 Wochen) folgen muss.
Was ist der Unterschied zwischen MD und MDK?
Bis 31.12.2021 hieß die Institution MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Mit dem MDK-Reformgesetz wurde sie zum 01.01.2022 als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts verselbstständigt und heißt seither nur noch Medizinischer Dienst (MD). Die Begutachtungs-Richtlinien sind identisch — nur der Name hat sich geändert.
Was prüft der MD bei privat Versicherten?
Bei privater Pflegepflichtversicherung kommt die Medicproof GmbH statt des MD. Beide arbeiten nach denselben Begutachtungs-Richtlinien (BRi) — die Punktvergabe und der Pflegegrad-Mechanismus sind identisch.
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