
Pflegegrade 1 bis 5: Definition, Leistungen und Antrag (Stand 2026)

Luisa Schneider
Pflegeberaterin
Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen Ihnen die Pflegekasse zahlt, von Pflegegeld und Pflegesachleistungen über den Zuschuss für einen Hausnotruf bis zum Treppenlift. Dieser Ratgeber erklärt die fünf Pflegegrade, wie der Medizinische Dienst sie ermittelt und welche Beträge Ihnen 2026 tatsächlich zustehen.
Das Wichtigste in Kürze
Es gibt fünf Pflegegrade. Entscheidend ist ein Punktesystem aus sechs Modulen, nicht die Zahl der betroffenen Lebensbereiche. Alle Leistungsbeträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben. Ab dem 1. Juli 2025 werden Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst.
Pflegegrad statt Pflegestufe: Was ist der Unterschied?
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurden zum 1. Januar 2017 die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Seitdem werden nicht mehr nur körperliche Einschränkungen bewertet, sondern auch kognitive und psychische, also zum Beispiel auch Demenz.
Wer 2016 bereits eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad überführt (Pflegestufe 1 → Pflegegrad 2 und so weiter, bei eingeschränkter Alltagskompetenz eine Stufe höher). Pflegestufen gibt es heute nicht mehr, auch wenn der Begriff umgangssprachlich noch kursiert.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
| Pflegegrad | Bezeichnung | Punkte |
|---|---|---|
| PG 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5 bis < 27 |
| PG 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 27 bis < 47,5 |
| PG 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 47,5 bis < 70 |
| PG 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 70 bis < 90 |
| PG 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 90 bis 100 |
Pflegegrad 5 kann auch bei unter 90 Punkten vergeben werden, nämlich bei einer besonderen Bedarfskonstellation, etwa bei vollständigem Verlust der Greiffunktion beider Hände.
Wer bekommt welchen Pflegegrad?
- Pflegegrad 1: Geringe, aber dauerhafte Einschränkungen im Alltag, typisch nach einem leichten Schlaganfall, bei beginnender Demenz oder starken Gelenkproblemen. Kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag, Zuschuss für Hausnotruf und Wohnungsanpassung.
- Pflegegrad 2: Erhebliche Einschränkung, tägliche Unterstützung bei mehreren Alltagstätigkeiten nötig. Jetzt gibt es auch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
- Pflegegrad 3: Schwere Einschränkungen, viele Bereiche des Alltags lassen sich nicht mehr selbstständig bewältigen.
- Pflegegrad 4: Schwerste Einschränkungen, Pflege ist in fast allen Bereichen nötig.
- Pflegegrad 5: Schwerste Einschränkungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege, etwa bei fortgeschrittener Demenz, Wachkoma oder ähnlichen Konstellationen.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt? Die sechs Module
Die Einstufung erfolgt nach einem bundesweit einheitlichen Punktesystem. Der Medizinische Dienst (MD) bewertet Ihre Selbstständigkeit in sechs Modulen, Prozentangaben zeigen die Gewichtung im Gesamtergebnis:
| Modul | Was wird geprüft? | Gewicht |
|---|---|---|
| 1. Mobilität | Positionswechsel im Bett, Treppensteigen, Fortbewegen im Wohnbereich | 10 % |
| 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Örtliche/zeitliche Orientierung, Gedächtnis, Gespräche führen | 15 %* |
| 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Nächtliche Unruhe, Aggression, Ängste | 15 %* |
| 4. Selbstversorgung | Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettengang | 40 % |
| 5. Bewältigung krankheits-/therapiebedingter Anforderungen | Medikamenteneinnahme, Verbandswechsel, Arztbesuche | 20 % |
| 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Tagesstruktur, Kontakte pflegen, Beschäftigung | 15 % |
*Module 2 und 3 werden gemeinsam gewertet, nur das Modul mit der höheren Punktzahl fließt ein.
Häufiges Missverständnis
„Pflegegrad 2 bekommt, wer in mindestens drei Bereichen erhebliche Beeinträchtigungen hat", das stimmt nicht. Entscheidend ist nur die gewichtete Gesamtpunktzahl. Auch jemand, der in einem einzigen Modul (etwa Selbstversorgung mit 40 % Gewicht) viele Punkte erreicht, kann in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft werden.
Pflegegrad beantragen: So geht's
- Antrag stellen. Wenden Sie sich formlos an Ihre Pflegekasse, telefonisch, schriftlich oder online. Die Pflegekasse ist bei gesetzlich Versicherten an die Krankenkasse angegliedert.
- Begutachtungstermin abwarten. Der Medizinische Dienst (MD) meldet sich. Die Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt. Privat Versicherte werden von der Medicproof GmbH begutachtet.
- Pflegetagebuch vorbereiten. Notieren Sie zwei Wochen vor dem Termin, welche Hilfe wann nötig ist, das ist die beste Grundlage für ein faires Gutachten.
- Bescheid prüfen. Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von 5 Wochen (§ 18 SGB XI). Bei Krankenhaus- oder Hospizaufenthalt: nur 1 Woche. Überschreitet die Kasse die Frist, gilt der Antrag als genehmigt und es fallen 70 € Sanktion je angefangene Woche an die versicherte Person.
- Widerspruch möglich. Einlegen können Sie innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe (§ 84 SGG), nicht erst nach 30 Werktagen. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung: drei Monate.
Der Medizinische Dienst (MD) heißt seit dem 1. Januar 2022 so, die frühere Bezeichnung „MDK" (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) wird nicht mehr verwendet.
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Ein Pflegestützpunkt oder eine unabhängige Pflegeberatung begleitet Sie beim Antrag, beim Pflegetagebuch und gegebenenfalls beim Widerspruch — kostenlos und unabhängig.
Jetzt Pflegeberatung anfragenWelche Leistungen gibt es bei welchem Pflegegrad? (Stand 2026)
Pflegegeld und Pflegesachleistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben (PUEG-Dynamisierung), diese Werte gelten unverändert auch für 2026. Monatliche Beträge, wenn nicht anders angegeben:
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (ambulant, § 37) | , | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen (§ 36) | , | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2) | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Hausnotruf-Zuschuss (§ 40) | 27 € | 27 € | 27 € | 27 € | 27 € |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen je Maßnahme | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
| Tages- und Nachtpflege (§ 41, monatlich) | , | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Kurzzeitpflege (§ 42, jährlich) | , | 1.854 € | 1.854 € | 1.854 € | 1.854 € |
| Verhinderungspflege (§ 39, jährlich) | , | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € |
| Vollstationäre Pflege (§ 43, monatlich) | , | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
| Wohngruppenzuschuss (§ 38a, monatlich) | 224 € | 224 € | 224 € | 224 € | 224 € |
Gemeinsamer Jahresbetrag KZP + VHP (seit 1. Juli 2025)
Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurden zum 1. Juli 2025 zu einem flexiblen gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengefasst. Sie können frei wählen, wie viel Sie für welche Leistung nutzen, vorher waren die Beträge strikt getrennt. Die Tagesobergrenze (42 Tage Verhinderungspflege, 8 Wochen Kurzzeitpflege) bleibt bestehen. Neu ab 01.01.2026 (Pflegekompetenzgesetz): Die Kostenerstattung für Verhinderungspflege ist nur noch für das laufende und das vorhergehende Kalenderjahr möglich.
Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?
In zehn Jahren Pflegeberatung habe ich gelernt: Die Pflegekasse zählt zunächst eher knapp. Wer einen schwachen Bescheid bekommt, sollte den nicht als „so ist es nun mal" akzeptieren, sondern das MD-Gutachten anfordern und prüfen, wo Punkte fehlen. Ich kann Ihre individuelle Situation aus der Distanz nicht selbst in Augenschein nehmen, die Empfehlungen hier sind allgemein gehalten. Für eine genaue Einschätzung Ihres Falls lohnt sich ein Termin beim örtlichen Pflegestützpunkt, kostenlos und mit gesetzlichem Anspruch nach § 7a SGB XI.
Eine Ablehnung oder eine zu niedrige Einstufung ist kein Grund zum Aufgeben, rund jeder dritte Widerspruch ist erfolgreich. Wichtig:
- Widerspruch innerhalb eines Monats schriftlich bei der Pflegekasse einreichen.
- Gutachten anfordern, um zu sehen, wo Punkte fehlen.
- Bei Bedarf ein zweites Gutachten durch einen unabhängigen Pflegesachverständigen in Auftrag geben, bei Zurückweisung des Widerspruchs kann die Klage vor dem Sozialgericht kostenfrei erfolgen.
- Pflegestützpunkte (Liste unten) beraten kostenlos und helfen beim Widerspruch.
Beratungsstellen und weitere Informationen
Pflegestützpunkte beraten unabhängig und kostenlos:
- Pflegestützpunkte Bundesübersicht (BMG)
- Pflegestützpunkte Bayern
- Pflegewegweiser Nordrhein-Westfalen
Pflegekassen (Auswahl):
Offizielle Quellen:
- Bundesministerium für Gesundheit, Pflegereform und Leistungsübersichten
- Medizinischer Dienst Bund, Begutachtungs-Richtlinien
- Caritas: Pflegeversicherung verständlich erklärt
Häufige Fragen
Kann ich den Pflegegrad erhöhen lassen?
Ja. Bei einer deutlichen Verschlechterung beantragen Sie eine Höherstufung bei der Pflegekasse. Das Verfahren läuft wie der Erstantrag, neue Begutachtung durch den MD, neuer Bescheid.
Gilt der Pflegegrad lebenslang?
In der Regel ja, der MD kann aber Wiederholungsbegutachtungen anordnen, wenn eine Besserung wahrscheinlich ist (zum Beispiel nach einer Reha). Bei dauerhaften Erkrankungen wie Demenz sind Wiederholungsbegutachtungen selten.
Was ändert sich 2026?
Für 2026 wurde keine weitere Erhöhung der Pflegegeld- und Sachleistungsbeträge beschlossen, die zum 01.01.2025 angehobenen Werte gelten unverändert. Die nächste Dynamisierung ist frühestens zum 01.01.2028 vorgesehen. Neu ab 01.01.2026 ist das Pflegekompetenzgesetz (BEEP) mit erweiterten Befugnissen für Pflegefachkräfte, vereinfachten Beratungseinsätzen (alle Pflegegrade 2–5 nur noch halbjährlich) und Anpassungen bei der Verhinderungspflege-Erstattung. Auch der Wohnumfeld-Höchstbetrag wurde zum 01.01.2025 von 4.000 € auf 4.180 € erhöht und bleibt für 2026 unverändert.
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