Seniorenrat
Hausnotruf-System mit Notrufknopf und Armband

Hausnotruf mit Pflegegrad: 27 € Zuschuss der Pflegekasse

Luisa Schneider

Luisa Schneider

Pflegeberaterin

Das Wichtigste in Kürze

Bei anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 übernimmt die Pflegekasse den Hausnotruf nach § 40 SGB XI: bis 27 € monatliche Bereitstellung und einmalig bis 10,49 € für Aufstellung und Einweisung. Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad und ein Antrag vor der Bestellung des Geräts. Telefon-Anschlussgebühren trägt die versicherte Person selbst. Auch im betreuten Wohnen ist der Zuschuss möglich.

Die Kosten eines Hausnotrufs

Die Kosten für ein Hausnotrufsystem wirken zunächst hoch, mit einem anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse aber den größten Teil. Als Pflegeberaterin habe ich oft erlebt, dass Familien diesen Anspruch gar nicht kennen, das System steht dann ungenutzt im Schrank, weil niemand den Antrag stellt.

In der Regel fallen für einen Hausnotruf oft Einrichtungskosten an, die bei etwa 10 bis 80 Euro liegen. Danach fällt die monatliche Nutzungsgebühr mit etwa bei 25 Euro an. Diese monatlichen Kosten können durch Zusatzleistungen auf etwa 40 bis 55 Euro ansteigen.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Die Kostenübernahme für ein Hausnotrufsystem durch die Pflegekasse ist eine bedeutende Unterstützung für Familien, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Gemäß den aktuellen Richtlinien haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Zuschuss für ein Hausnotrufsystem. Pflegegrad 1 liegt vor, wenn geringfügige Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen.

Vergütungspauschalen der Krankenkassen (bspw. AOK, BARMER, etc.):

Service Kosten
Installation, Aufstellung, Inbetriebnahme & Einweisung in das Gerät bis 10,49 € (inkl. MwSt.)
Monatliche Bereitstellungskosten für an Hausnotrufzentrale angeschlossenes, betriebsbereites Hausnotrufsystem bis 27 € (inkl. MwSt.)

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Hausnotruf beantragen: So stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse

Bevor Sie den Antrag stellen, lohnt sich der Blick in die gesetzlichen Regelungen. Gemäß § 40 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen. Hierzu zählt auch der Hausnotruf, der im Falle eines Notfalls entscheidende Hilfeleistungen ermöglichen kann.

Um eine Kostenübernahme für den Hausnotruf zu beantragen, müssen bestimmte Schritte beachtet werden:

  1. Zunächst muss ein Pflegegrad beantragt oder bereits erteilt sein. Hinweis: Der Begriff „Pflegestufe" gilt seit 2017 nicht mehr, seitdem gibt es fünf Pflegegrade.
  2. Anschließend erfolgt der Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse oder dem Sozialhilfeträger.
  3. Dieser wird in der Regel geprüft, möglicherweise auch unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes (MD), die frühere Bezeichnung „MDK" (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) wird seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr verwendet.
  4. Bei Bewilligung erhält man eine Kostenübernahmeerklärung, und der Leistungserbringer (der Hausnotruf-Anbieter) wird entsprechend informiert.

Auch im betreuten Wohnen können die Kosten für Hausnotrufgeräte von der Pflegekasse übernommen werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Neben der monatlichen Kostenübernahme zahlt die Pflegekasse auch eine einmalige Anschlussgebühr. Diese deckt die Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung in das Gerät ab.

Wichtiger Hinweis: Eventuelle Kosten für die Änderung der Telefondose oder die Installation des Telefonanschlusses fallen in die Eigenverantwortung des Pflegebedürftigen und werden nicht von der Pflegekasse übernommen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Hausnotruf-Zuschuss der Pflegekasse?

Bis 27 € monatlich für Bereitstellung und Anbindung an die Notrufzentrale plus eine einmalige Pauschale von bis 10,49 € für Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung. Beide Beträge zahlt die Pflegekasse direkt an den Anbieter, Sie müssen die Kosten in der Regel nicht vorstrecken.

Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss?

Bereits ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist allein, dass ein Pflegegrad anerkannt ist und Sie überwiegend allein leben oder zeitweise allein sind, der Hausnotruf gilt dann als Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI.

Was muss ich tun, um den Zuschuss zu beantragen?

  1. Pflegegrad muss anerkannt sein (oder mit dem Hausnotruf-Antrag mitgestellt werden), 2. vor der Bestellung Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen, 3. die Kasse prüft den Antrag (ggf. mit Stellungnahme des Medizinischen Dienstes, MD), 4. nach Bewilligung schließen Sie den Vertrag mit dem Hausnotruf-Anbieter, die Kasse rechnet direkt ab.

Heißt es Pflegestufe oder Pflegegrad?

Pflegegrad. Der Begriff „Pflegestufe" gilt seit 2017 nicht mehr; seitdem gibt es die fünf Pflegegrade. Wer 2016 noch eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet.

Bekomme ich den Zuschuss auch im betreuten Wohnen?

Ja, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind und das Hausnotrufsystem nicht bereits im Mietvertrag oder in der Servicepauschale enthalten ist. Doppelförderung ist ausgeschlossen, fragen Sie deshalb beim Träger des Wohnens nach, was bereits abgedeckt ist.

Welche Kosten trägt die Pflegekasse nicht?

Telefonanschluss-Kosten (z. B. Änderung der Telefondose, neuer Anschluss) sowie Mehrleistungen über den Standard hinaus, etwa Schlüsseltresor-Service, Sturz-Sensoren oder mobile GPS-Notrufe. Diese Zusatzleistungen kosten in der Regel weitere 15–30 € im Monat.

So finden Sie den richtigen Anbieter eines Hausnotrufsystems

Die Auswahl des richtigen Anbieters für ein Hausnotrufsystem ist entscheidend für die Sicherheit Ihrer Angehörigen. Es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen, angefangen bei den angebotenen Dienstleistungen bis hin zur Zuverlässigkeit des Unternehmens.

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