
Pflegebett: Modelle, Kosten und Zuschuss der Krankenkasse (Stand 2026)

Luisa Schneider
Pflegeberaterin
Ein Pflegebett ist eines der wichtigsten Hilfsmittel im häuslichen Pflegealltag — es erleichtert das Aufstehen, schützt pflegebedürftige Personen vor Stürzen und entlastet pflegende Angehörige beim Lagern und Versorgen. Bei medizinischer Indikation übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig — ein eigener Pflegegrad ist nicht zwingend Voraussetzung. Dieser Ratgeber erklärt die Modellvarianten, den Antragsweg über das Rezept, die typischen Anschaffungskosten und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Pflegebett auf Rezept ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V — bei medizinischer Indikation komplett kostenfrei (außer 10 € Zuzahlung pro Quartal). Voraussetzung: Verordnung durch den Hausarzt mit der entsprechenden Hilfsmittel-Nummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 19). Modelle: elektrisch verstellbar (Standard), mit Aufstehhilfe, mit Seitenstützen, Niedrig-Pflegebett (Sturzprophylaxe). Anschaffungspreis bei Selbstkauf: 800–3.500 €; Mietkosten ca. 30–60 €/Monat. Kein Pflegegrad nötig — die Krankenkasse zahlt bei medizinischer Notwendigkeit unabhängig vom Pflegegrad.
Wann ist ein Pflegebett sinnvoll?
Ein Pflegebett wird angefordert, wenn die pflegebedürftige Person:
- Bettlägerig ist oder lange Bettzeiten verbringen muss
- Aufstehprobleme hat (Greifkraft, Gleichgewicht, Hüft- oder Rückenschmerzen)
- Sturzgefahr beim Ein- und Aussteigen besteht
- Lagerungswechsel zur Dekubitus-Prophylaxe braucht
- Versorgung im Bett erfolgen muss (Waschen, Essen, Wundverband, Beatmung)
- Pflegende Angehörige ohne höhenverstellbares Bett rückenschädlich pflegen
Ein klassisches Doppelbett oder ein Standard-Einzelbett ist für all diese Situationen nicht gemacht. Ein Pflegebett schützt die pflegebedürftige Person UND die pflegende Person — beide Seiten sollten in der Indikation berücksichtigt werden.
Modelle und Varianten
Standard-Pflegebett (elektrisch verstellbar)
Das gängigste Modell. Drei oder vier elektromotorisch verstellbare Bereiche:
- Höhenverstellung (typisch 35–80 cm)
- Rückenteilverstellung (Sitzposition fürs Essen, Lesen, Beatmung)
- Beinteilverstellung (entlastet Wirbelsäule und venöse Beine)
- Bei vier Bereichen: Oberschenkelteil zusätzlich
Steuerung über eine handliche Fernbedienung — auch bei eingeschränkter Greifkraft bedienbar.
Mit Aufstehhilfe
Eine Aufstehhilfe ist eine zusätzliche Bügelhilfe über dem Bett, an der sich die pflegebedürftige Person beim Aufrichten festhalten kann. Sinnvoll bei:
- guter Armkraft, schwacher Rumpfmuskulatur
- frühem Demenzstadium (gewohnte Bewegung)
- nach Hüft- oder Knie-Operationen
Mit Seitenstützen / Bettgittern
Schutz gegen das nächtliche Hinausfallen — wichtig bei:
- Sturzrisiko durch nächtliche Unruhe
- Demenz mit Weglauftendenz
- nach einem Sturz mit Verletzung
Hinweis: Seitenstützen sind eine freiheitsentziehende Maßnahme, wenn die Person nicht selbst entscheiden kann. In Pflegeheimen braucht es dafür eine richterliche Genehmigung. Im häuslichen Bereich ist eine schriftliche Einwilligung der pflegebedürftigen Person sinnvoll — bei fehlender Geschäftsfähigkeit über die Vorsorgevollmacht oder gesetzliche Betreuung.
Niedrig-Pflegebett (Sturzprophylaxe)
Ein Pflegebett, das auf bis zu 20 cm Höhe abgesenkt werden kann — die Sturzhöhe wird minimiert. Sinnvoll bei:
- Demenz mit nächtlicher Unruhe
- Wiederkehrenden Stürzen aus dem Bett
- Verbot von Bettgittern aus medizinischen Gründen
Antidekubitus-Matratze (auf Rezept)
Bei Bettlägerigkeit oder vorhandenen Druckgeschwüren wird zusätzlich eine Wechseldruck- oder Weichlagerungs-Matratze verordnet — separat über die Krankenkasse als Hilfsmittel der Produktgruppe 11. Auch hier gilt: Rezept vom Arzt, Übernahme durch die Krankenkasse.
Kosten und Kostenübernahme
Auf Rezept (medizinische Indikation): kostenfrei
Bei medizinischer Indikation übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den Pflegebett-Anspruch nach § 33 SGB V vollständig. Die Krankenkasse stellt das Bett (in der Regel als Mietgerät) über einen zugelassenen Sanitätshandel zur Verfügung. Sie zahlen lediglich:
- 10 € Eigenanteil pro Quartal als gesetzliche Hilfsmittel-Zuzahlung
- Befreiung möglich bei Erreichen der Belastungsgrenze (1 % bzw. 2 % des Jahreseinkommens — Antrag bei der Krankenkasse)
Wichtig: Pflegegrad ist nicht zwingend Voraussetzung. Wer eine ärztliche Indikation hat (z. B. nach Schlaganfall, Hüft-OP, dauerhafter Bettlägerigkeit), bekommt das Pflegebett auch ohne anerkannten Pflegegrad.
Anschaffung als Privatkauf (selten sinnvoll)
| Modell | Preis (Kauf) |
|---|---|
| Manuelles Pflegebett | 600 – 1.200 € |
| Elektrisches Pflegebett (Standard) | 1.500 – 2.500 € |
| Elektrisches Pflegebett mit Aufstehhilfe | 1.800 – 3.000 € |
| Niedrig-Pflegebett | 2.000 – 3.500 € |
Selbst-Anschaffung ist nur sinnvoll, wenn:
- die Krankenkasse eine spezielle Ausstattung nicht zahlt
- ein Modell sehr individuell sein muss
- ein Sondermodell (z. B. Doppelpflegebett für Ehepaare) gewünscht wird
Mietmodell (über Sanitätshäuser)
Häufiger als Kauf: das Bett wird gemietet. Mietpreise liegen bei rund 30–60 € pro Monat und werden direkt über die Krankenkasse abgerechnet — Sie zahlen nichts. Der Sanitätshandel liefert, baut auf und holt ab wenn nicht mehr benötigt. Bei Defekten kostenfreier Service.
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Jetzt Pflegebett anfragenSo beantragen Sie ein Pflegebett
Schritt 1: Rezept beim Hausarzt
Sprechen Sie den Hausarzt auf den Bedarf an. Das Rezept enthält:
- Diagnose (z. B. Hemiparese nach Schlaganfall, ICD-10 I69.4)
- Hilfsmittel-Nummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 19 — Pflegebetten)
- ggf. Sondermerkmale (Aufstehhilfe, Niedrigbett, Antidekubitus-Matratze)
Schritt 2: Sanitätshaus auswählen
Nicht jedes Sanitätshaus arbeitet mit jeder Krankenkasse. Klären Sie vorab:
- Vertrag mit Ihrer Krankenkasse (sonst Eigenanteil ohne Erstattung)
- Liefer- und Aufbau-Service vor Ort
- Service bei Defekten (rufbereit, kostenfrei)
- Nutzerwechsel möglich (wenn die pflegebedürftige Person ins Heim umzieht)
Schritt 3: Lieferung und Aufbau
Standardablauf 5–10 Werktage nach Rezeptannahme:
- Sanitätshaus klärt Krankenkasse-Genehmigung (in der Regel innerhalb 1 Woche)
- Liefertermin wird vereinbart
- Aufbau und Einweisung zu Hause (typisch 30–60 Minuten)
- Bedienung der Fernbedienung wird mit der Pflegekraft / den Angehörigen geübt
- Bei Defekt: Hotline anrufen, Servicekraft kommt vorbei
Schritt 4: Rückgabe nach Nutzung
Wenn das Bett nicht mehr benötigt wird (Versterben, Heimumzug, Wiederherstellung), holt das Sanitätshaus es kostenfrei ab.
Worauf bei der Auswahl achten?
Tragfähigkeit
Standard-Pflegebetten tragen bis 150 kg. Bei höherem Körpergewicht: Schwerlast-Modelle bis 200–250 kg verfügbar — auf Rezept genauso erstattbar.
Größe
- Standard: 90 × 200 cm (für 1 Person)
- Über-Standard: 100 × 200 cm oder 120 × 200 cm
- Doppelpflegebetten 180 × 200 cm (selten von Krankenkasse genehmigt)
Geräusch
Hochwertige Modelle haben leise Motoren — wichtig, wenn der Schlaf der pflegebedürftigen Person geschützt werden soll.
Design
Manche moderne Modelle haben wohnliche Holzoptiken — sie sehen nicht aus wie ein Krankenhausbett. Wenn das wichtig ist: explizit beim Sanitätshaus nachfragen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €/Monat)
Zusätzlich zum Pflegebett haben pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 Anspruch auf eine monatliche Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch — Bettschutzeinlagen, Einweg-Handschuhe, Desinfektionsmittel — bis 42 €/Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Mehr dazu im Artikel zur Pflegehilfsmittel-Pauschale.
Häufige Fragen zum Pflegebett
Bekomme ich das Pflegebett ohne Pflegegrad?
Ja. Die Kostenübernahme für ein Pflegebett ist eine Leistung der Krankenkasse (§ 33 SGB V), nicht der Pflegekasse. Voraussetzung ist eine medizinische Indikation durch den Hausarzt — ein Pflegegrad ist nicht zwingend. Allerdings haben Pflegegrad-Berechtigte oft schon die zugrunde liegende Erkrankung, die das Rezept rechtfertigt.
Was kostet ein Pflegebett mit Pflegegrad?
Nichts — außer 10 € Zuzahlung pro Quartal als gesetzliche Hilfsmittel-Eigenanteil. Befreiung bei Belastungsgrenze möglich. Das Bett wird in der Regel gemietet und direkt über die Krankenkasse abgerechnet.
Wie lange dauert es, bis das Pflegebett geliefert wird?
In der Regel 5–10 Werktage ab Rezept-Eingang beim Sanitätshaus. Bei akutem Bedarf (Krankenhaus-Entlassung) sind auch schnellere Lieferungen möglich — sprechen Sie das Sanitätshaus direkt an.
Welche Hilfsmittel-Nummer hat ein Pflegebett?
Produktgruppe 19 im Hilfsmittelverzeichnis der GKV. Innerhalb der Produktgruppe gibt es Untergruppen für manuelle, elektrische und Sondermodelle. Der Hausarzt oder das Sanitätshaus kennt die genauen Nummern.
Kann ich auch eine Antidekubitus-Matratze bekommen?
Ja, separat verordnet als Hilfsmittel der Produktgruppe 11 (Antidekubitus-Matratzen). Wechseldruck-Matratzen und Weichlagerungs-Matratzen sind ebenfalls erstattungsfähig — Indikation: bestehender Dekubitus oder hohes Risiko.
Werden Pflegebetten neu oder gebraucht geliefert?
In der Regel gebraucht, aber wiederaufbereitet — das ist gesetzlich zulässig und erfüllt alle Hygiene- und Sicherheitsstandards. Das Sanitätshaus muss bei jedem Nutzerwechsel eine vollständige Reinigung und technische Prüfung durchführen.
Kann ich ein elektrisches Pflegebett selbst kaufen und mir die Kosten erstatten lassen?
Nicht ohne Vorabgenehmigung. Wenn Sie ein Bett vor Antrag selbst kaufen, ist die Erstattung nicht garantiert. Der reguläre Weg ist: Rezept → Sanitätshaus → Genehmigung durch Krankenkasse → Lieferung. Eine Vorab-Anschaffung lohnt sich praktisch nie.
Was, wenn die Krankenkasse das Pflegebett ablehnt?
Innerhalb 1 Monats Widerspruch einlegen — formlos, kostenfrei. Mit medizinischer Begründung des Hausarztes ist die Erfolgsquote hoch, weil die Indikationen für Produktgruppe 19 klar definiert sind. Bei Bedarf hilft der Sozialverband.
Ist ein Pflegebett auch nachts sinnvoll?
Ja, gerade dann. Die Höhenverstellung erleichtert das nächtliche Aufstehen und verhindert Stürze. Bei pflegebedürftigen Personen, die nachts mehrfach hilfsbedürftig sind, entlastet das höhenverstellbare Bett die pflegenden Angehörigen erheblich (rückenschonende Pflege).
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