Seniorenrat
Tochter packt im Krankenzimmer Tasche und Pflegegrad-Unterlagen — Vorbereitung auf die Krankenhausentlassung mit Pflegebedarf

Krankenhausentlassung mit Pflegebedarf — Checkliste für Angehörige

Luisa Schneider

Luisa Schneider

Pflegeberaterin

Wenn Mutter oder Vater aus dem Krankenhaus entlassen werden und plötzlich pflegebedürftig sind, bleiben in den meisten Fällen 48 bis 72 Stunden zwischen Entlass-Mitteilung und tatsächlicher Heimkehr. In dieser Zeit muss alles stehen — Pflegegrad beantragt, Pflegebett bestellt, häusliche Krankenpflege organisiert, Hausnotruf installiert, Übergangspflege geklärt. Diese Checkliste führt Sie durch die wichtigsten Schritte in der Reihenfolge, in der Sie sie angehen sollten — geschrieben mit dem, was ich als Pflegeberaterin in den letzten zehn Jahren in Krankenhausentlassungs-Situationen wieder und wieder erlebt habe.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

1. Entlassmanagement im Krankenhaus einfordern — gesetzlicher Anspruch nach § 39 SGB V seit 2017, das Krankenhaus muss die Anschlussversorgung organisieren. 2. Pflegegrad-Eilantrag — bei akutem Pflegebedarf entscheidet die Pflegekasse binnen 5 Werktagen statt 4–6 Wochen. 3. Übergangspflege § 39c SGB V — wenn Anschlussversorgung nicht steht, kann die pflegebedürftige Person bis zu 10 Tage länger im Krankenhaus bleiben. 4. Pflegebett, Hausnotruf, Pflegehilfsmittel — alles auf Krankenkassen-Rezept oder Pflegekassen-Pauschale, schnell lieferbar. 5. Häusliche Krankenpflege — § 37 SGB V Behandlungspflege durch ambulanten Dienst, Verordnung vom Hausarzt oder Krankenhaus, kein Pflegegrad nötig. Bei akutem Pflegegrad ab PG 2 stehen sofort 347–990 € Pflegegeld zur Verfügung, plus 3.539 € Verhinderungs- + Kurzzeitpflege gemeinsamer Topf, plus 4.180 € Wohnumfeld-Zuschuss. Stand 2026.

Schritt 1: Entlassmanagement noch im Krankenhaus einfordern

Seit 01.10.2017 ist jedes Krankenhaus gesetzlich verpflichtet, ein Entlassmanagement anzubieten — § 39 Abs. 1a SGB V. Das Krankenhaus muss aktiv prüfen, ob die Anschlussversorgung sichergestellt ist, und Ihnen helfen, Pflegedienst, Hilfsmittel, Reha oder Kurzzeitpflege zu organisieren — bevor die Entlassung kommt.

In der Praxis passiert das selten von selbst. Sie müssen es einfordern. Das ist Ihr Recht, kein Bittgesuch.

So gehen Sie vor:

  • Sprechen Sie die Stationsleitung oder den Sozialdienst des Krankenhauses an. Jedes größere Krankenhaus hat einen sozialdienstlichen Bereich.
  • Konkrete Frage: "Kann ich bitte ein Erstgespräch mit dem Entlassmanagement zum Pflegebedarf nach Hause vereinbaren?"
  • Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass das Entlassmanagement angefragt wurde — falls die Entlassung später überhastet erfolgt, ist das Ihr Beleg.

Tipp aus der Praxis: Krankenhäuser entlassen oft am Freitag — die Übergangspflege wird dann am Wochenende zum Problem. Wenn die Entlassung naht, fordern Sie schriftlich, dass die Entlassung erst am Montag erfolgt, falls die Anschlussversorgung nicht steht. Das Krankenhaus darf Sie nicht in eine ungesicherte Lage entlassen.

Schritt 2: Pflegegrad-Eilantrag stellen

Bei akut eingetretenem Pflegebedarf gibt es das Eilverfahren: Die Pflegekasse muss binnen 5 Werktagen entscheiden, statt der üblichen 25 Werktage. Bei besonders dringenden Fällen (z. B. Krankenhausentlassung mit absehbarer Pflegebedürftigkeit) auch noch schneller.

So fordern Sie das Eilverfahren ein:

  • Ruf bei der Pflegekasse: "Mein Vater wird in wenigen Tagen aus dem Krankenhaus entlassen und ist pflegebedürftig — ich beantrage einen Pflegegrad im Eilverfahren."
  • Schriftliche Bestätigung anfordern, dass der Antrag im Eilverfahren bearbeitet wird.
  • Krankenhaus-Sozialdienst kann zusätzlich eine medizinische Begründung ausstellen, die die Eile dokumentiert.

Tipp aus der Praxis: Auch wenn die Pflegekasse das Eilverfahren ablehnt — der Antrag selbst ist trotzdem gestellt. Pflegegeld läuft rückwirkend ab Antragsmonat. Auch ohne Eilverfahren also: heute beantragen, jeder Tag kostet Geld.

Mehr Detail: Pflegegrad beantragen — Schritt-für-Schritt-Anleitung und MD-Begutachtung vorbereiten.

Schritt 3: Übergangspflege im Krankenhaus prüfen

Wenn die Anschlussversorgung nicht rechtzeitig steht, gibt es seit 01.07.2022 eine wichtige neue Leistung: Übergangspflege nach § 39c SGB V — die pflegebedürftige Person kann bis zu 10 Tage länger im Krankenhaus bleiben, finanziert durch die Krankenkasse, ohne Eigenanteil. Voraussetzung: das Entlassmanagement bestätigt, dass die Anschlussversorgung trotz Bemühungen nicht zeitnah möglich ist.

Wann lohnt sich Übergangspflege?

  • Pflegebett ist bestellt, aber Lieferung dauert noch 5 Werktage
  • 24-Stunden-Betreuungskraft kommt erst in 7–10 Tagen
  • Wohnumfeld muss erst angepasst werden (z. B. Treppenlift-Einbau)
  • Pflegegrad-Eilantrag liegt zwar vor, aber Pflegedienst-Vertrag kann noch nicht abgeschlossen werden

So fordern Sie sie ein:

  • Sozialdienst direkt ansprechen, mit Begründung warum Anschlussversorgung nicht steht
  • Krankenkasse muss zustimmen — meist Formularsache, das Krankenhaus weiß den Weg
  • Höchstens 10 Tage, kann nicht verlängert werden

Tipp aus der Praxis: Die Übergangspflege ist deutlich weniger bekannt als sie verdient. Viele Krankenhäuser drängen auf Entlassung in die häusliche Versorgung, obwohl § 39c SGB V genau für solche Fälle existiert. Wenn Sie spüren, dass das Krankenhaus sie nicht von selbst anbietet — fragen Sie aktiv und namentlich danach.

Schritt 4: Pflegebett und Hilfsmittel sofort bestellen

Wer pflegebedürftig nach Hause kommt, braucht ein höhenverstellbares Pflegebett. Das ist Krankenkassen-Leistung (Hilfsmittel-Nr. 19.40.01.0) auf ärztliches Rezept — nicht Pflegekassen-Leistung. Das bedeutet: kein Pflegegrad nötig, Eigenanteil typisch 10 €.

So organisieren Sie es:

  1. Hausarzt oder Krankenhausarzt verordnet das Pflegebett auf Rezept — mit Begründung "Bettlägerigkeit", "Sturzgefahr", "rückenschonende Pflege durch Angehörige"
  2. Mit dem Rezept zum Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist
  3. Lieferung typisch 2–7 Werktage, bei Eilfällen (Krankenhausentlassung) 1–3 Werktage
  4. Aufbau und Einweisung erfolgen im Liefertermin

Daneben sind oft sofort nötig:

  • Anti-Dekubitus-Matratze (separates Hilfsmittel, separates Rezept)
  • Hausnotruf (Pflegekasse zahlt 25,50 € ab Pflegegrad 1)
  • Pflegebox mit Verbrauchsmitteln (Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe — 42 €/Monat Pflegekasse)
  • Rollstuhl auf Rezept, falls Mobilität eingeschränkt ist
  • Treppenlift oder bodengleiche Dusche, falls die Wohnsituation das erfordert (Pflegekasse 4.180 € pro Maßnahme)

Passendes Pflegebett finden

Vergleichen Sie unverbindlich Anbieter in Ihrer Region und prüfen Sie, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt — kostenlos in wenigen Minuten.

Jetzt Pflegebett anfragen

Tipp aus der Praxis: Lassen Sie sich vom Sanitätshaus die Eil-Lieferung schriftlich bestätigen, wenn die Krankenhausentlassung in weniger als 5 Tagen ansteht. Bei Verzögerungen können Sie dann auf Übergangspflege umschwenken — siehe Schritt 3.

Schritt 5: Häusliche Krankenpflege organisieren

Anders als die Pflege durch Angehörige (Pflegegeld) gibt es für medizinische Behandlungspflege einen separaten Topf: § 37 SGB V — Häusliche Krankenpflege. Das deckt Wundversorgung, Injektionen, Medikamenten-Stellung, Verbandwechsel, Kompressionsstrümpfe, Versorgung von Sonden oder Kathetern. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung — vom Krankenhausarzt direkt beim Entlassbrief oder vom Hausarzt nach Entlassung.

Diese Leistung greift unabhängig vom Pflegegrad und wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Auch Personen ohne Pflegegrad können sie in Anspruch nehmen, wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.

Was zu tun ist:

  • Hausarzt oder Klinikarzt verordnet die häusliche Krankenpflege im Entlassbrief
  • Ambulanter Pflegedienst bekommt Verordnung und rechnet direkt mit Krankenkasse ab
  • Übliche Frequenz: 1–3× täglich für die ersten Wochen, je nach Versorgungsbedarf
  • Erstverordnung 14 Tage, danach Folgeverordnung möglich

Tipp aus der Praxis: Häusliche Krankenpflege und Pflegesachleistung (Pflegegrad-Leistung über § 36 SGB XI) können parallel laufen — die eine zahlt die Krankenkasse, die andere die Pflegekasse. Lassen Sie sich vom Pflegedienst beraten, wie sich beide Leistungen sinnvoll kombinieren lassen.

Schritt 6: Versorgungs-Form für die kommenden Wochen klären

Spätestens am ersten Tag zu Hause stellt sich die Frage: Wie geht es weiter? Pflege durch Angehörige allein, mit ambulanter Unterstützung oder mit 24-Stunden-Betreuung?

Drei häufige Konstellationen nach Krankenhausentlassung:

A — Pflege durch Angehörige + häusliche Krankenpflege

  • Wenn die pflegebedürftige Person mittlerer Pflegebedarf hat und die Familie Zeit/Stundenkapazität hat
  • Pflegegeld (347–990 € je Pflegegrad) plus Behandlungspflege via Krankenkasse
  • Geeignet für 2–4 Wochen Übergang nach OP / Reha

B — Ambulanter Pflegedienst mit täglichen Einsätzen

  • Wenn die Person allein lebt oder Angehörige berufstätig sind
  • Pflegesachleistung (796–2.299 € je Pflegegrad) plus Behandlungspflege
  • Idealer Mittelweg, behält maximale Selbstständigkeit

C — 24-Stunden-Betreuung im Haushalt

  • Bei höherem Pflegegrad oder Demenz, wenn 24/7-Anwesenheit nötig ist
  • Typisch 2.000–3.500 €/Monat, davon Pflegegeld als Beitrag
  • Setzt 1–3 Wochen Vorlauf für die Vermittlung voraus

Nach Krankenhausentlassung ist Modell B häufig der pragmatische Einstieg — innerhalb von Tagen organisierbar — mit der Option, später auf C umzusteigen, wenn der Pflegebedarf sich stabilisiert oder verschärft.

Schritt 7: Vollmachten und Versicherungs-Klärung

Mehrere Punkte, die in der akuten Phase oft untergehen, sich aber bald rächen:

  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung prüfen — falls die pflegebedürftige Person nicht (mehr) geschäftsfähig ist, brauchen Sie das schon für die Klinik-Entlassung. Bei beginnender Demenz: noch im Krankenhaus mit Notar klären.
  • Bankvollmacht klären — Banken akzeptieren oft nur eigene Formulare, separat von der Vorsorgevollmacht.
  • Krankenkasse informieren, wenn die Versorgungs-Form sich ändert. Manche Tarife (z. B. Auslandsreise-Krankenversicherung) ruhen, wenn Pflegegrad anerkannt ist.
  • Privatversicherungen prüfen: Pflege-Tagegeld-Versicherung, Unfall-Versicherung mit Invaliditätsklausel — Leistungen werden erst gezahlt, wenn der Pflegebedarf gemeldet ist.

Mehr zu Vollmachten und Vorsorgedokumenten: Pflegefall in der Familie — die ersten 7 Schritte.

Welche Leistungen Ihnen jetzt zustehen — Stand 2026

Die wichtigsten Leistungen nach Krankenhausentlassung mit Pflegebedarf, in der Übersicht:

Leistung Höhe Voraussetzung Wer zahlt?
Übergangspflege bis 10 Tage Krankenhaus-Verlängerung Anschlussversorgung steht nicht Krankenkasse (§ 39c SGB V)
Häusliche Krankenpflege je nach Versorgungsbedarf ärztliche Verordnung Krankenkasse (§ 37 SGB V)
Pflegegeld 347–990 € / Monat Pflegegrad 2–5 Pflegekasse (§ 37 SGB XI)
Pflegesachleistung 796–2.299 € / Monat Pflegegrad 2–5 Pflegekasse (§ 36 SGB XI)
Pflegehilfsmittel-Pauschale 42 € / Monat Pflegegrad 1+ Pflegekasse (§ 40 SGB XI)
Hausnotruf 25,50 € / Monat Pflegegrad 1+ Pflegekasse (§ 40 SGB XI)
Wohnumfeld-Zuschuss pro Maßnahme bis 4.180 € Pflegegrad 1+ Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege gemeinsamer Jahrestopf 3.539 € Pflegegrad 2+ (KZP auch ohne PG nach Krankenhaus) Pflegekasse
Pflegebett auf Rezept komplett (~10 € Eigenanteil) medizinische Notwendigkeit Krankenkasse

Eine Besonderheit: Kurzzeitpflege ist seit 01.07.2025 auch ohne Pflegegrad möglich, wenn sie direkt nach einem Krankenhausaufenthalt benötigt wird — bis zu 8 Wochen, finanziert von der Krankenkasse statt der Pflegekasse. Der Sozialdienst des Krankenhauses kennt den Antrag.

Passenden Hausnotruf-Anbieter finden

Wir vergleichen unverbindlich geprüfte Anbieter in Ihrer Region — inklusive aller Tarif-Details und ob der Anbieter mit Ihrer Pflegekasse abrechnet.

Jetzt Anbieter vergleichen

Häufige Fragen

Wie schnell muss die Pflegekasse beim Eilantrag entscheiden?

Bei Krankenhausentlassung mit absehbarer Pflegebedürftigkeit: binnen 5 Werktagen (statt 25 Werktagen Regelfrist). Voraussetzung ist, dass der Antrag explizit als Eilantrag gestellt wird und die Notwendigkeit (z. B. durch Krankenhaus-Sozialdienst) belegt ist. Bei besonders akuten Fällen kann die Frist sogar weiter verkürzt sein — mündlich nachfragen lohnt sich.

Was ist Übergangspflege und wie unterscheidet sie sich von Kurzzeitpflege?

Übergangspflege § 39c SGB V (seit 01.07.2022): Die pflegebedürftige Person bleibt bis zu 10 Tage länger im Krankenhaus, finanziert von der Krankenkasse, ohne Pflegegrad-Voraussetzung. Greift, wenn Anschlussversorgung nicht steht. Kurzzeitpflege § 42 SGB XI: Die Person geht in eine stationäre Pflegeeinrichtung für maximal 8 Wochen pro Jahr, finanziert von der Pflegekasse, normalerweise ab Pflegegrad 2 (Ausnahme: nach Krankenhausaufenthalt auch ohne Pflegegrad seit 01.07.2025).

Wer organisiert das Pflegebett — Krankenhaus, Hausarzt oder ich?

Die Verordnung kann Krankenhausarzt oder Hausarzt ausstellen. Im Idealfall übergibt das Krankenhaus die Verordnung mit dem Entlassbrief — das Sanitätshaus liefert dann direkt nach Hause. Wenn das Krankenhaus die Verordnung "vergisst", können Sie sie auch tagespätet beim Hausarzt nachholen. Wichtig ist nur, dass das Bett am Tag der Heimkehr vor Ort ist.

Was kostet die häusliche Krankenpflege für die Familie?

Nichts. § 37 SGB V wird komplett von der Krankenkasse getragen — Eigenanteil entfällt vollständig (anders als bei den meisten anderen Krankenkassen-Leistungen, wo 5–10 € pro Verordnung anfallen können). Voraussetzung: ärztliche Verordnung, gültig 14 Tage initial, dann verlängerbar.

Mein Vater hat keinen Pflegegrad — bekommt er trotzdem Hilfe?

Ja. Drei Leistungen greifen ohne Pflegegrad:

  • Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) für medizinische Versorgung
  • Pflegebett und Hilfsmittel auf Rezept (§ 33 SGB V) bei medizinischer Indikation
  • Kurzzeitpflege nach Krankenhaus (seit 01.07.2025) ohne Pflegegrad-Voraussetzung Erst für Pflegegeld, Wohnumfeld-Zuschuss, Pflegesachleistung und Hausnotruf-Pauschale braucht es Pflegegrad 1+.

Was tun, wenn das Krankenhaus zu schnell entlassen will?

Sie haben zwei Hebel: erstens das Entlassmanagement § 39 SGB V schriftlich anfordern (Krankenhaus muss dann erst die Anschlussversorgung organisieren), zweitens auf Übergangspflege § 39c verweisen (bis 10 Tage Verlängerung). Wenn beides verweigert wird, ist eine Beschwerde bei der Krankenkasse der richtige Weg — Krankenkassen haben starke Hebel gegenüber Krankenhäusern, weil sie zahlen.

Lohnt sich der Pflegegrad-Antrag, wenn die Pflegebedürftigkeit vielleicht nur 4–6 Wochen dauert?

Ja, fast immer. Selbst wenn der Pflegebedarf sich nach Reha auflöst, sind die Leistungen für die Akut-Phase deutlich. Pflegegrad 2 mit Pflegegeld 347 €/Monat über 2 Monate ergibt 694 € — plus Hausnotruf-Erstattung, plus Pflegehilfsmittel-Pauschale 42 €/Monat, plus Wohnumfeld-Zuschuss bis 4.180 € (auch wenn er nur einmalig genutzt wird). Bei vorübergehender Pflege gibt es kein "zu wenig", was beantragt werden sollte.

Wann Sie professionelle Pflegeberatung suchen sollten

Krankenhausentlassung mit Pflegebedarf ist einer der Fälle, in denen ein Pflegestützpunkt-Termin vor allen anderen Schritten Sinn ergibt. Die Beratung dort ist kostenlos (gesetzlicher Anspruch nach § 7a SGB XI), neutral und kennt die regionalen Pflegedienste, Sanitätshäuser und Heimpflegeplätze.

In folgenden Fällen lohnt sich der Termin direkt am Tag der Entlass-Mitteilung:

  • Bei Erstentlassung mit Pflegebedarf — Sie kennen das System noch nicht
  • Bei komplexen Begleiterkrankungen (Demenz + körperlicher Pflegebedarf, Schlaganfall mit Sprach-/Schluckstörung)
  • Bei alleinlebenden pflegebedürftigen Personen, wo die Wohnsituation neu zu strukturieren ist
  • Wenn Familienmitglieder weit entfernt wohnen und die Versorgung aus der Distanz organisiert werden muss

Telefon-Anlaufstellen für die ersten 24 Stunden:

  • Pflegetelefon des BMG: 030 – 20 17 91 31 (Mo–Do 9–18 Uhr, Fr 9–12 Uhr)
  • Krankenkasse-Pflegeberatung — die Nummer steht auf der Versicherungskarte
  • Sozialdienst des Krankenhauses — meist auch nach der Entlassung noch erreichbar für Rückfragen

Wir beim Seniorenrat unterstützen Sie zusätzlich beim schnellen Vergleich geprüfter Anbieter für Pflegebetten, Hausnotruf, ambulante Pflege und 24-Stunden-Betreuung — kostenlos, unverbindlich und mit besonderem Fokus auf Eil-Lieferzeiten nach Krankenhausentlassung.

24-Stunden-Pflege Anbieter vergleichen

Unverbindlich Angebote von geprüften Anbietern einholen — wir helfen Ihnen kostenfrei beim Vergleich.

Ähnliche Beiträge