Seniorenrat
Antrag auf Wohnumfeldverbesserung

Antrag auf Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.000 € Zuschuss

Luisa Schneider

Luisa Schneider

Pflegeberaterin

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Anpassungen und Hilfsmittel, die Ihr Zuhause pflegefreundlicher gestalten. Dazu gehören beispielsweise

  • Türverbreiterungen
  • fest installierte Rampen
  • Treppenlifte
  • der pflegegerechte Umbau Ihres Badezimmers
  • die Anpassung von Mobiliar

Diese Maßnahmen dienen nicht nur Ihrem Komfort, sondern auch der Entlastung Ihrer Pflegepersonen.

Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen?

Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 können einen Antrag auf Wohnumfeldverbesserung stellen. Dieser kann "bis zu 4.000 Euro pro Person" betragen. Wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen, kann der Zuschuss bis zu 16.000 Euro betragen. Bei ambulant betreuten Wohngruppen wird der Betrag auf die Bewohnerinnen und Bewohner aufgeteilt.

Der Antrag – Schritt für Schritt

  1. Angebote einholen: Bevor Sie den Antrag stellen, holen Sie Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen ein. Dies ist eine Voraussetzung für die Antragsbewilligung.
  2. Antrag stellen: Reichen Sie Ihren formlosen Antrag auf Wohnumfeldverbesserung direkt bei Ihrer Pflegekasse ein. Einige Kassen bieten dedizierte Formulare an, die Sie online finden können. Achten Sie darauf, alle Pflichtangaben wie Ihren Namen und Ihre Versichertennummer anzugeben und den Kostenvoranschlag beizulegen.
  3. Zuschuss erhalten: Nachdem Ihr Antrag genehmigt wurde, können die Umbauarbeiten beginnen. Stellen Sie sicher, dass die Maßnahmen den Vorgaben entsprechen, um den Zuschuss zu erhalten.

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Wann sollten Sie den Antrag stellen?

Idealeweise beantragen Sie den Zuschuss vor Beginn der Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Pflegekasse diese als Wohnumfeldverbesserung anerkennt. Ein nachträglicher Antrag kann komplizierter sein und erfordert detaillierte Rechnungen.

Was tun bei einer Ablehnung des Antrags?

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, sollten Sie "innerhalb von 30 Werktagen" schriftlich Widerspruch einlegen. Jeder Ablehnungsbescheid enthält eine Begründung, die Sie überprüfen sollten. Der Widerspruch verpflichtet die Pflegekasse zur erneuten Prüfung. Ein ärztliches Attest kann dabei hilfreich sein, um die Notwendigkeit der Maßnahme zu belegen.

Fristen und Bearbeitungsdauer

Die Pflegekasse hat gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfristen. "Anträge auf bauliche Anpassungsmaßnahmen werden in der Regel innerhalb von drei Wochen bearbeitet." Bei medizinischen Gutachten verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Falls die Pflegekasse die Frist nicht einhalten kann, muss sie dies rechtzeitig mitteilen und begründen.

In der Rolle einer Pflegekraft möchten wir Sie ermutigen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen, um Ihr Zuhause an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Ein barrierefreies und komfortables Wohnumfeld kann einen entscheidenden Beitrag zu Ihrer Lebensqualität und Unabhängigkeit leisten. Zögern Sie nicht, den Antrag auf Wohnumfeldverbesserung zu stellen, und verbessern Sie so Ihre Lebenssituation.

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